Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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werden sollten. Als Marksteine dieser Entwickelung bezeichnet 
PhiLtimore das englische und nordamerikanische Gesetz von 1870 
resp. 1868, welche die Gleichberechtigung des Inländers mit dem 
Ausländer aussprechen. 
So kommt PhiLLimorE zu dem Schlusse, dass die englische und 
nordamerikanische Praxis im Gegensatze zur contınentalen Praxis 
das Personalstatut lediglich als eine Ausnahme von der allge- 
meinen Anerkennung des lex loci contractus in bestimmten Fällen 
zulassen. 
Die Erwähnung verdient noch derjenige rechtliche Fall, wo- 
nach ein ausländischer Sclave, oder ein in einem ausländischen 
Staate für bürgerlich todt erklärtes Individuum im Inlande den 
Erwerb von Sachenrechten anstrebt. In solchen Fällen kann man 
nicht von einer Geltung des Personalstatuts, weder bezüglich der 
Rechts- noch bezüglich der Handlungsfähigkeit sprechen. Denn 
thatsächlich ıst eine Gresetzescollision hier ausgeschlossen, weil 
jener Sclave oder jener bürgerlich Todte gar kein Personalstatut 
besessen hat. Sofern Sclaverei und bürgerlicher Tod nach in- 
ländischen Gesetzen unmöglich ist, widersprechen solche Institute 
auch den inländischen moralischen Anschauungen, weswegen eine 
exterritoriale Wirkung solcher, gegen inländische Moralität ver- 
stossender Gesetze erklärlicherweise von selbst unzulässig ist. 
Daher ist es in solchen Fällen die richtige Anschauung, die per- 
sönliche Fähigkeit vollkommen nach den inländischen Rechtsnor- 
men zu behandeln, da der Sclave oder bürgerlich Todte durch 
den Eintritt in ein fremdes Rechtsgebiet unter obigen Voraus- 
setzungen erst eine Rechts- und Handlungsfähigkeit erwirbt. 
Es würde zu weit vom eigentlichen Thema abführen, wollten 
wir hier die Bestimmungen der einzelnen Gesetzgebungen im 
Wortlaute anführen, da die Rechts- und Handlungsfähigkeit das 
Sachenrecht als solches nicht direct berührt. Es mag die Er- 
wähnung genügen, dass im allgemeinen, ohne also das Sachen- 
recht speciell im Auge zu haben, bis auf die englisch-nordameri-
	        
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