Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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trifft Bestimmungen, wonach eventuell eine Einwirkung des Per- 
sonalstatuts (also auch im Sachenrechte) für die Handlungsfähig- 
keit ausgeschlossen wäre und auch in manchen Fällen hierfür 
die lex situs massgebend erklärt wird. Allein auch hier sind 
diese Bestimmungen zu allgemein, ungenau und ihrer Ausdehnung 
nach unrichtig. 
Es beruht auf verwandten Gedanken, wenn das portugiesische 
Gesetzbuch?”) die Anwendung der die Handlungsfähigkeit normi- 
renden einheimischen Gesetze in solchen Fällen zulässt, wo Fremde 
im Auslande gegenüber Portugiesen Verpflichtungen eingingen, 
und solche Fremde dann in Portugal angetroffen werden. Allein 
diese gesetzliche Bestimmung ist einerseits zu eng, da sie die 
Haftbarmachung der Ausländer abhängig macht davon, dass sie 
in Portugal angetroffen werden, andererseits ist sie wieder zu weit, 
da sie dann die Fremden schlechthin, ob die Sache in Portugal 
liegt oder nicht, nach portugiesischen Gesetzen in solchen Fällen 
verhaftet. 
Auch das italienische Gesetzbuch ?®) will Ausnahmen von der 
Geltung des Personalstatuts bezüglich der Handlungsfähigkeit zu- 
lassen und zwar bei der Collision inländischer Personen, Güter 
oder Acte betreffender leggi proibitive. Practisch ist auch diese 
Definition zu ungenau. 
Eine aus dem Obligationenrechte herübergreifende Wirkung 
auf das Sachenrecht äussern auch gesetzliche Bestimmungen des 
wechselseitige Verbindlichkeit zur Anwendung der lex loci contractus 
genügen. 
2?) Art. 28. Os estrangeiros, sendo encontrados n’ este reino, podem 
ser demandados perante as justicas portuguezas, pelas obrigagöes contrahidas 
com portuguezes em paiz estrangeiro. 
28) Art. 12: Non ostante le disposizioni degli articoli precedenti, in 
nessuno caso le leggi, gli atti e lesentenze di un paese straniero e le private 
disposizioni e convenzioni potranno derogare alle leggi proibitive del 
regno che concernono le persone, i beni o gli atti, ne alle leggi riguardanti 
in qualsiasi modo I’ ordine pubblico ed il buon costume.
	        
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