Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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welches von dem ersteren verschieden sein kann, in diesen Fällen 
entscheidend bleiben. Wenn also ein Sachse in Hamburg ein 
Schiff besitzt, so kann das Hamburger und nicht das sächsische 
Recht allein massgebend sein. Diese Folgerung ergibt sich aber 
von selbst aus dem, was wir oben bezüglich der Rechtssouveränetät 
gesagt haben. Auf dem internationalen Gebiete des Meeres, 
welches keinem bestimmten Territorium angehört, kann von der 
Herrschaft einer eigenen Rechtssouveränetät keine Rede sein. 
Das reine Personalstatut wird seine Anwendung in solchen 
Gebieten auch bezüglich des Sachenrechts erzwingen, wo noch 
das System der persönlichen Rechte gilt. Dies sind namentlich 
solche aussereuropäische Länder, in welchen Rechtsgleichheit 
zwischen In- und Ausländern noch nicht zum territorialen (Gesetze 
erhoben ist, also namentlich in China, der Türkei, Egypten u. a. 
Aber auch in Algier gilt das System der persönlichen Rechte 
— für Immobilien allerdings gilt durchweg, ohne Rücksicht auf 
den Eigenthümer, französisches Recht“) — Israeliten, Musel- 
manen und Franzosen leben nach dem Rechte ihrer Personal- 
statuten. Immerhin zeigt sich für Ausländer seitens der dortigen 
französischen Gerichtshöfe eine starke Hinneigung zur ausschliess- 
lichen Anwendung des code Napoleon. Dies spricht BROCHER für 
Cochinchina direct aus®?). 
Eine weitere Ausnahme von Mobilien für die lex rei sitae 
ist aber dann aufzustellen, wenn über im Auslande befindliche, 
dahin verfrachtete, bewegliche Sachen ein Vertrag, eine Ver- 
fügung getroffen wird, welche im Inlande wirken werden. 
42) Loi du 26 juillet 7 aodt 1873 vgl. BROCHER Cours etc. a. a. 0. 
S. 72. 
43) BRocHER, lours, a. a. O. S. 78: Quant aux Francais, et autres 
Europeens, il &tait naturel qu’ils fussent regis par une sorte de droit com- 
mun leur venant de la metropole et dont la coutume de Paris et les ordon- 
nances plus ou moins strietement observees formaient la base principale. 
C’etait une rögle generalement, quoique diversement suivie dans les colonies, 
sous l’ancien regime.
	        
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