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nisse der Polizeibeamten gleichmässig zu regeln, eıne gleichmässige
Uniform der königlichen und der städtischen Polizeibeamten, wie
dies seitens der städtischen Polizeiverwaltungen schon so oft er-
beten ist, einzuführen und damit den jetzt auf Grund der ver-
schiedenen Uniformirungen im Volke herrschenden Aberglauben,
als sei die städtische Polizei nicht als eine der staatlichen gleich-
stehende anerkannt, zu beseitigen; vielleicht liesse sich nach dem
Beispiele des Königreichs Sachsen die Uniform von Polizei und
Gendarmerie gleichmässig herstellen, vielleicht nur durch kleine
Abzeichen für den Eingeweihten verschieden. Ferner müsste die
städtische Polizei nicht aus übergrosser Rücksicht vor der Selbst-
verwaltung sich selbst überlassen, sondern öfters einer Revision
unterworfen werden, nach deren Ergebniss dann sich findende
Mängel abgestellt werden könnten und müssten.
2. Auch eine kräftigere Handhabung der Polizei
würde die Folge solcher öfteren Revisionen sein, indem dabei den
Polizeiverwaltungen die nöthigen Verhaltungsmassregeln gegeben
werden könnten und namentlich auch darauf geachtet werden
müsste, dass nicht die Polizeibeamten durch eine mit ihrem Haupt-
berufe unvereinbare Beschäftigung von ihrer eigentlichen Thätigkeit
abgezogen würden. Insbesondere wäre darauf zu achten, dass
nicht die Polizei von einem Beamten im Nebenamte verwaltet
würde, der wegen der Inanspruchnahme durch sein Hauptamt für
die Polizei keine Zeit mehr übrig behält, sondern dass eine selbst-
ständige Polizeiverwaltung (Direction oder wie man sie nennen
will) errichtet werde, deren Vorstand in erster Linie sich der
Polizeiverwaltung und nur, wenn es deren geringerer (Geschäfts-
umfang erlaubt, anderen Beschäftigungen im Nebenamte widmen
darf, welche ihn nicht von der Hauptthätigkeit abziehen. Es
mögen dabei die Worte angeführt werden, welche der Abgeord-
nete von Voss am 30. März 1889 im Abgeordnetenhaus (Verlı.
S. 1396) aussprach:
„Wenn der Chef, der beide Verwaltungen‘ (nämlich die der
Stadt und die der Polizei) ‚zu führen hat, nicht mehr in der
Lage ist, beide Zweige vollständig übersehen und beherrschen zu