Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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ringer werden, wenn wegen nicht rechtzeitigen Festhaltens des 
flüchtigen Wortes’ vom Gerichte bei der Urtheilsfällung leicht 
übergangen werden könnte, was die Parteien mündlich vorge- 
bracht.‘ Bei irgend grösseren Sachen wirke „die Protocollirung 
gewissermassen wie ein Beweisinterlocut“ und setze dem allzu 
argen Auseinanderfliessen des Verhandlungsstoffes einen Damm 
entgegen (ebenda S. 248). „Erleichterung der Anführungslast der 
Parteien und damit zugleich Entlastung der Verhandlung selbst 
und dann die Sicherstellung der vollständigen Kenntniss des Ver- 
handlungsinhaltes beim urtheilenden Richter‘ sehen die Erläuter- 
ungen (ebenda S. 245) als Ziel der Verbesserung an und fügen 
noch hinzu (S. 247): „Durch Beiziehung der Parteien wird zugleich 
ein (unter Umständen recht erheblicher) Theil des Verhandlungs- 
inhaltes für das weitere Verfahren ausser Streit gestellt und damit 
gleichfalls zur Vereinfachung aller späteren Processstadien und 
insbesondere zur Vereinfachung der Berufungsverhandlung aufs 
Wirksamste beigetragen‘, zugleich aber auch der in Deutschland 
vielbeklagten Gefahr unrichtiger Thatbestände vorgebeugt (ebenda 
S. 292, 293). Hierzu hilft wesentlich auch die Vorschrift des 
8 225 (und 461, Abs. 1) der P.O., wo sozusagen eine gemeinsame 
Anfertigung des Protocolles seitens der Parteien und des Gerichts 
empfohlen wird. So liefert denn auch das Protocoll und nicht 
der Urtheilsthatbestand, der aber in gewissen Grenzen darauf 
Bezug nehmen darf (P.O. $ 436 Nr. 3, $ 437), „vollen Beweis 
über Verlauf und Inhalt der Verhandlung“: P.O. $ 231, 523 Nr. 2 
(516, Abs. 2). Wie genau aber die Sache genommen werden soll, 
zeigen die Vorschriften $ 281, Abs. 1 und $ 436, Abs. 4 der P.O., 
wonach angebotene, jedoch vom Gerichte für unerheblich oder 
processverzögernd erachtete Beweise „ausdrücklich‘‘ zurückge- 
wiesen, also unbedingt actenmässig gemacht werden müssen. 
III. 
Zum Schlusse finde ich einen besonderen Vorzug des öster- 
reichischen Entwurfes darin, dass er nicht nur durch die starke
	        
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