Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Vornahme der Impfungen; die Verwaltungsbehörde erhält einen 
Bericht über den Befund und sorgt für Abstellung der Mängel. 
Daneben sind die gerichtlich bestellten Vormünder zur Ueber- 
wachung der Pflege ihrer Mündel verpflichtet. Neben dem Pfleg- 
geld leistet die Anstalt zur Zeit der Confirmation oder ersten 
Gommunion eine Unterstützung zur Anschaffung der Festkleidungs- 
stücken; mit jenem Zeitpunkt endet in der Regel die eigentliche 
Waisenpflege, hiermit beginnt die Fürsorge für entlassene Waisen- 
kinder als wichtiger Theil der Waisenverwaltung. 
Die beste Erziehung würde in ihren Ergebnissen zerstört 
werden, wenn nicht das Augenmerk gerichtet bliebe auf den Erfolg 
der Erziehung, welcher an dem Zögling nach seinem Ausscheiden 
aus der unmittelbaren Aufsicht zu Tage tritt. Die Knaben treten 
durch Vermittelung der Localbehörden und des Vormundes bei 
Handwerkern ın ein ihren Neigungen und Fähigkeiten ent- 
sprechendes Lehrverhältniss.. In den schriftlichen Lehrverträgen 
wird für die Dauer der Lehrzeit (3 und 4 Jahre) eine jährliche 
Unterstützung (12, 15 Mk.) zur Unterhaltung in Leibwäsche und 
Kleidung aus der Landeswaisenkasse zugesichert. Auch während 
der Lehrzeit hat die Bürgermeisterei die Erfüllung des Lehrver- 
trages durch den Lehrherrn zu überwachen und bei Anständen 
einzuschreiten. Bei Krankheitsfällen übernahm die Landeswaisen- 
anstalt die Kosten der Heilung nur, wenn sich der Waise ausser- 
halb seiner Heimathgemeinde befand. Waisenmädchen mussten 
ihr Fortkommen durch Eintritt in eine Dienststelle suchen, nur 
ausnahmsweise wurden Unterstützungen zum Zweck der Erlernung 
weiblicher Handarbeiten bewilligt. 
Die langjährigen Erfahrungen mit dem geschilderten Systeme 
der öffentlichen Waisenpflege führten zur Ansicht, dass sich der 
Zweck, die Erziehung und Heranbildung zu arbeitsfähigen, fleissigen 
Menschen am besten erreichen lässt, wenn man die Waisenkinder 
aus den bisherigen Verhältnissen nicht herausreisst, sondern in 
ihrer Heimath in Familien unterbringt. Hierdurch bleibt die Ver- 
bindung mit Verwandten und Freunden erhalten, der Verlust der 
Eltern macht sich weniger fühlbar. Man hegte beim Uebergang 
zum Systeme der offenen Waisenpflege die Befürchtung, es möchte
	        
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