Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Text des Gesetzes vom I. Juni 1891 betr. die Abänderung der Gewerbeordnung 
(Arbeiterschutzgesetz) bildet den Schluss. 
In die Darstellung hat der Verfasser kritische Bemerkungen über den 
Werth der einzelnen Bestimmungen, ihre Beurtheilung seitens verschie- 
dener Volksklassen und über die Stellungnahme der socialdemokratischen 
Partei zu denselben eingeflochten. Der Verfasser befleissigt sich, wenn er 
auch mit seiner eigenen Meinung nicht zurückhält, der Objectivität und ver- 
steht es, durch richtige Vertheilung von Licht und Schatten bei seiner Kritik 
das Bild der Tragweite dieser Gesetzgebung anschaulich und abwechselungs- 
reich, soweit der Stoff solches zulässt, zu gestalten. Die Kritik bewegt sich 
dabei überall in knapper Begründung. Ueber den Arbeiterschutz in Deutsch- 
land spricht sich das Buch im Allgemeinen dahin aus, dass derselbe auf dem 
Boden der gegebenen Verhältnisse stehend sich darauf beschränke, deren 
schärfste Spitzen abzubrechen und umzubiegen, dass derselbe somit den 
socialen Streit nicht lösen, sondern lediglich einen modus vivendi schaffen 
wolle, welcher die Möglichkeit eines Zusammenwirkens der Betheiligten ge- 
währe, ohne den Freignissen des socialen Gährungsprocesses vorzugreifen. 
Hinsichtlich der Richtung, welche der Ausgleich zwischen den Interessen 
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber überhaupt nehmen soll, unterscheidet die 
Abhandlung zweierlei: einmal Begünstigung von Interessenverbänden der 
Arbeiter und dann Eingreifen.des Staates in den Interessengegensatz zwischen 
Unternehmer und Arbeiter mit seinen Machtmitteln. 
Wenn man sich zu dem Inhalt des Buches im Einzelnen wendet, so be- 
gegnet man einem übersichtlich gegliederten Aufbau der Darstellung. In dem 
ersten Theil, „dem geschichtlichen Ueberblick“, wird ein Arbeiter- 
schutz im weiteren und im engeren Sinne unterschieden. Als den Zwecken 
des ersteren dienlich wird eine Reihe von Gesetzen, welche die wirthschaft- 
liche Lage der Bevölkerung überhaupt berühren, bezeichnet z. B. das Gesetz 
betr. die Aufhebung der Schuldhaft, das Genossenschaftsgesetz, das Gesetz 
über den Unterstützungswohnsitz, das Haftpflichtgesetz, das Gesetz betr. 
Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschliessung etc. Als 
Grundlage des Arbeiterschutzes im engeren Sinne werden das Gesetz betr. die 
Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohnes und die Gewerbeordnung vom 
21. Juni 1869 hervorgehoben. Hieran reiht sich die Schilderung der an diese 
Gesetze anschliessenden gesetzgeberischen Thätigkeit, insbesondere die Darleg- 
ung der socialen Versicherungsgesetze bis zum Arbeiterschutzgesetz 
vom ]l. Juni 1891, welches dann im 2. Theile einer eingehenden Besprech- 
ung unterzogen wir]. 
Im Theil 3 ist die einschlägige Gesetzgebung in den euro- 
päischen Staaten, sowie diejenige in den Vereinigten Staaten 
von Nord-Amerika, Ostindien und Australien mit grosser Sach- 
kenntniss zusammengetragen und erörtert. Diese vergleichende Behandlung 
bietet viel Interessantes; sie liefert ferner den sicheren Beweis, dass, wenn
	        
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