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Text des Gesetzes vom I. Juni 1891 betr. die Abänderung der Gewerbeordnung
(Arbeiterschutzgesetz) bildet den Schluss.
In die Darstellung hat der Verfasser kritische Bemerkungen über den
Werth der einzelnen Bestimmungen, ihre Beurtheilung seitens verschie-
dener Volksklassen und über die Stellungnahme der socialdemokratischen
Partei zu denselben eingeflochten. Der Verfasser befleissigt sich, wenn er
auch mit seiner eigenen Meinung nicht zurückhält, der Objectivität und ver-
steht es, durch richtige Vertheilung von Licht und Schatten bei seiner Kritik
das Bild der Tragweite dieser Gesetzgebung anschaulich und abwechselungs-
reich, soweit der Stoff solches zulässt, zu gestalten. Die Kritik bewegt sich
dabei überall in knapper Begründung. Ueber den Arbeiterschutz in Deutsch-
land spricht sich das Buch im Allgemeinen dahin aus, dass derselbe auf dem
Boden der gegebenen Verhältnisse stehend sich darauf beschränke, deren
schärfste Spitzen abzubrechen und umzubiegen, dass derselbe somit den
socialen Streit nicht lösen, sondern lediglich einen modus vivendi schaffen
wolle, welcher die Möglichkeit eines Zusammenwirkens der Betheiligten ge-
währe, ohne den Freignissen des socialen Gährungsprocesses vorzugreifen.
Hinsichtlich der Richtung, welche der Ausgleich zwischen den Interessen
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber überhaupt nehmen soll, unterscheidet die
Abhandlung zweierlei: einmal Begünstigung von Interessenverbänden der
Arbeiter und dann Eingreifen.des Staates in den Interessengegensatz zwischen
Unternehmer und Arbeiter mit seinen Machtmitteln.
Wenn man sich zu dem Inhalt des Buches im Einzelnen wendet, so be-
gegnet man einem übersichtlich gegliederten Aufbau der Darstellung. In dem
ersten Theil, „dem geschichtlichen Ueberblick“, wird ein Arbeiter-
schutz im weiteren und im engeren Sinne unterschieden. Als den Zwecken
des ersteren dienlich wird eine Reihe von Gesetzen, welche die wirthschaft-
liche Lage der Bevölkerung überhaupt berühren, bezeichnet z. B. das Gesetz
betr. die Aufhebung der Schuldhaft, das Genossenschaftsgesetz, das Gesetz
über den Unterstützungswohnsitz, das Haftpflichtgesetz, das Gesetz betr.
Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschliessung etc. Als
Grundlage des Arbeiterschutzes im engeren Sinne werden das Gesetz betr. die
Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohnes und die Gewerbeordnung vom
21. Juni 1869 hervorgehoben. Hieran reiht sich die Schilderung der an diese
Gesetze anschliessenden gesetzgeberischen Thätigkeit, insbesondere die Darleg-
ung der socialen Versicherungsgesetze bis zum Arbeiterschutzgesetz
vom ]l. Juni 1891, welches dann im 2. Theile einer eingehenden Besprech-
ung unterzogen wir].
Im Theil 3 ist die einschlägige Gesetzgebung in den euro-
päischen Staaten, sowie diejenige in den Vereinigten Staaten
von Nord-Amerika, Ostindien und Australien mit grosser Sach-
kenntniss zusammengetragen und erörtert. Diese vergleichende Behandlung
bietet viel Interessantes; sie liefert ferner den sicheren Beweis, dass, wenn