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zeigte, als nach Eintritt des Staatsbankerottes der Khedive die Finanzverhält-
nisse zunächst ausschliesslich im Wege „souveräner Gesetzgebung“ zu regeln
suchte. Im Weiteren (5. Abschnitt) werden die verschiedenen zwischen dem
Khedive und den Gläubigern getroffenen Uebereinkommen, und die zum
Schutze der letzteren geschaffenen internationalen Verwaltungseinrichtungen
besprochen, und sodann auf die Bestrebungen Ismail’s übergegangen, sich
durch einseitige Willenserklärung der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zu
entziehen, wodurch er schliesslich seinen Sturz herbeiführte. Verfasser zeigt
auch genau die einzelnen Stadien der Regelung der egyptischen Staatsschuld
unter der Regierung Tewfik’s, des Nachfolgers Ismail’s durch die Liquidations-
kommission auf Grund der internationalen Vereinbarungen. Der letzte (7.)
Abschnitt endlich handelt vom geltenden Recht der egyptischen Staatsschuld.
Besonders interessant sind die Ausführungen über die mit der Verwaltung
des grössten Theiles der Schuldbeauftragten Commission de la dette publique,
welche der Verfasser (S. 136) gewissermassen als internationalen Konkurs-
masseverwalter der egyptischen Regierung bezeichnet, und über ihren Wir-
kungskreis. Derselbe erstreckt sich einmal, da verschiedene Staatseinnah-
men der egyptischen Regierung den Gläubigern verpfändet sind, in gewisser
Hinsicht auf die gesammte Finanzverwaltung des Landes. Dann aber hat
die Kommission auch noch dafür Sorge zu tragen, dass die Eisenbahnen,
Telegraphen und der Hafen von Alexandria, aus deren Einkünften die Haupt-
masse der Zinsen der Staatsschuld bestritten wird, ordnungsmässig verwal-
tet werden, und nimmt so auf einen Theil der inneren Landesverwaltung
Einfluss. Eine kurze Uebersicht über die Entstehung und Entwickelung der
Schulden Egyptens beschliesst die Abhandlung, welche jederzeit streng auf
juristischem Boden stehend in leichtfasslicher Weise und unter Anführung
zahlreicher und interessanter Details eine der wichtigsten Fragen des moder-
nen Völkerrechtes zur Darstellung bringt.
Dr. Hermann Blodig jun.
Pogge, Oberregierungsrathı. Die neueren Gesetze auf dem Gebiete
des Preussischen Volksschulwesens. Zusammengestellt und
erläutert. Berlin 1893, Verlag von Carl Heymann. 250 Seiten, Preis
5 Mk.
Je mehr die gesetzlichen Bestimmungen über die einzelnen Partieen
des Verwaltungsrechtes anschwellen, umso nothwendiger erweisen sich für
den Gebrauch der Praxis Sammlungen, welche das zerstreute Material
schichten und übersichtlich ordnen. Eine solche daukenswerthe Zusammen-
stellung bietet für das Gebiet des preussischen Volksschulwesens Oberregie-
rungsrath PosGE. Er bietet im vorliegenden Buche die sechs wichtigsten
Gesetze über das Volksschulwesen, schickt in einleitenden Bemerkungen die
Enntstehungsgeschichte eines Jeden voraus, und lässt sodann die mit ihnen
materiell in Zusammenhang stehenden Gesetze und Ministerialerlässe, sowie