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ungen an denjenigen gestellt werden, der zu Fragen des internationalen Ver-
kehrsrechts Stellung zu nehmen genöthigt ist, und er ist ausreichend Kenner
des Stoffes, um für jede seiner Angaben die publica fides in Anspruch nehmen
zu können. Das geschmackvoll ausgestattete handliche Bändchen von 770
Seiten, dem wir eine gleiche Publication innerhalb unserer deutschen Literatur
an die Seite zu stellen ausser Stande wären, stellt Belgien zunächst in den
Mittelpunkt der grossen internationalen Unionen für Maass, Gewicht, Post,
Telegraphie, Münze, Schutz des geistigen Eigenthums, Sclavenschutz, Zoll-
tarifpublication ete., dann folgen Special-Vereinbarungen, Handels-, Schifffahrts-
verträge etc. zwischen Belgien und dem Auslande, der Grundstock und die
Hauptpartie des Werkes, und den dritten Theil nehmen die nationalen Gesetze
ein, welche die völkerrechtlichen Beziehungen Belgiens betreffen, die Rechts-
vorschriften über die Staatsangehörigkeit, Auslieferung, Muster- und Marken-
schutz, Fischerei, Actienwesen u. s. w. Ein eingehendes Sachregister sichert
der fleissigen Arbeit LANcKMAN’s den Zugang zur Praxis und die Verwerthung
des reichen Stoffes wir wissenschaftliche Studien. Stoerk.
Ruhland, Dr. Karl, kgl. Kreischulinspector, Die Hohenzollern in ihrer
Fürsorge für ihr Land und Volk. Köln 1892, Verlag der M.
Du Mont-Schauberg’schen Buchhandlung 3.20 Mk.
In seinem Buche, „Die Geschichtswissenschaft in Haupteinrichtungen
und Aufgaben“ stellte scharfausblickend OTTOKArR LorEnz den Satz auf, dass
in unseren Tagen das Bedürfniss, dem Geschichtsstudium im deutschen Volke
eine tiefere staatliche Bedeutung zuzuwenden, lebhafter empfunden werde als
seit geraumer Zeit. Informatorisch diesem Bedürfnisse zu dienen, scheint die
Bestimmung der vorliegenden Schrift, die die Geschichte der staatlichen Ver-
waltung und Verfassung Preussens mit Geschick aus der Wirksamkeit der
führender Geister der Dynastie heraus erklärt. Ein tieferes Eingehen auf
die Entwicklung und den Zusammenhang der wichtigeren öffentlich-rechtlichen
Institutionen lag dem Verfasser ferne; die aufgestellten Fürstenbilder hätten
dabei allerdings auch etwas mehr Schatten neben den fast auschliesslich
hellen Farben finden müssen, die Gesammtdarstellung wäre dabei aber auch
etwas mehr im Kern gewachsen und hätte so zugleich den weiteren Kreisen
akademischer Jugend zum Leitfaden dienen können, in einem Gebiete der
Studien, dem es bisher an knappen orientirenden Darstellungen so gut wie
gänzlich fehlt. Tr.
Jitta, D. J., docteur en droit, Avocat et conseiller communal. La
möthode du droit international priv6. La Haye, Belinfante
freres 1890. 499 S. 80.
Wir sind sehr im Verzug mit unserer Besprechung des vorliegenden
Werkes. Der geehrte Verfasser volle es uns verzeihen, zumal da sein Werk,