— 19 —
recht, sondern ein entwickeltes, vollwirksam gemachtes
Erfinderrecht. In der von MEIL1 citirten Stelle der Forschungen
heisst es: „Es ist sicher, dass der Rechtsgrund des Erfinderrechts
in der Erfindung liegt und dass die hinzutretende Anmeldung
und Patentirung sich lediglich als Rechtspolizeiacte darstellen,
welche das embryonale Recht zur Entwicklung bringen; und ins-
besondere ist die Patentertheilung lediglich ein Perfectionsact —
ebenso wie die Eintragung in öffentliche Bücher oder die öffent-
lichen Bekanntmachungen und ähnliche Acte, welche der Voll-
begründung dinglicher Rechte vorher gehen müssen.“ Und im
„Patentrecht“ sagt KOHLER S. 77: „Das Erfinderrecht entsteht
nicht erst mit der Ertheilung des Patentes; es ist kein von der
Allgewalt der Staatsregirung dem Erfinder ertheiltes Privilegium
vielmehr entsteht das Erfinderrecht mit der Erfindung; es ver-
langt nur zur vollen Schärfe und zur durchdringenden Kraft die
vorherige geschäftsmässige Behandlung der Staatsgewalt.“
Drei Meinungen sind also vertreten: die Patentertheilung
wird für Declaration, Perfection, Creation gehalten.
2. Bei Beantwortung der Frage, ob eine Entscheidung declaratori-
schen oder constitutiven Effect habe, spielen verschiedene Gedanken-
reihen und Gegenüberstellungen eine Rolle. Dieselben müssen aus-
einander gehalten werden, wenn eine Einigung erzielt werden soll.
Manche erklären jede rechtskräftige Entscheidung °*) für con-
stitutiv, weil ihre Rechtsverbindlichkeit nicht von ihrer Richtigkeit ab-
hängt und die Möglichkeit, dass die Entscheidung unrichtig ist, immer
vorliegt. Diese Auffassung erscheint um desswillen bedenklich, weil
in den meisten Fällen die Entscheidung nur Declaration, nicht Creation
bezweckt und wir, wie WAcn (a. a. O. 8.7) sagt, innerhalb der Dog-
matik nicht den empirischen, aus der Wirkung abstrahirten, sondern
den der Idee der Sache, ihrem Wesen adäquaten, den sog. metaphy-
sischen Begriff (vgl. SıawArt Logik I, 27, Alff.) zu suchen haben.
62) Wir sprechen hier und im Folgenden nur von den positiven, be-
jahenden Entscheidungen.