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Die Abtretung des Anspruchs auf Patentertheilung ist ein
unbedingtes Geschäft, also nicht zu verwechseln mit der Ab-
tretung des künftigen Patentrechts als einer res sperata.
Die Pfändbarkeit des Anspruchs auf Patentertheilung ist be-
stritten ”). Man wird sagen müssen, dass die Verwendung einer
Erfindung des Schuldners zur Gläubigerbefriedigung möglich ist,
einmal wenn der Schuldner keinen Widerspruch erhebt und ab-
gesehen von solcher Zustimmung dann, wenn die Erfindung bereits
vom Schuldner in die Oeffentlichkeit gebracht ist. In letzterer
Beziehung hält KOHLER den Zeitpunkt der Patentanmeldung,
BEKKER den Zeitpunkt der Patentertheilung für massgebend.
Jedenfalls also ist nach der Patentanmeldung die Pfändung mög-
lich, wenn der Patentsucher nicht widerspricht. — Die Pfändung
soll nach SELIGSOHN so geschehen, dass das zuständige Amts-
gericht an den Patentsucher das Gebot erlässt, sich jeder Ver-
fügung über den Anspruch zu enthalten, und dass der Gläubiger
dieses Gebot dem Patentsucher zustellen lässt. Sollte nicht ge-
mäss $ 730, 8 754 O.-P.-O. dem Reiche gewissermassen als Dritt-
schuldner zu Händen des Patentamtes zu verbieten sein, dem
Schuldner das Patent zu ertheilen, und mit Zustellung dieses
Verbotes das Pfandrecht begründet werden ?
3. Wie wenn das Patentamt sich zu Unrecht weigert, den
Anspruch auf Patentertheilung zu befriedigen ?
schaften seiner Träger beruhend, ist seiner Natur nach kein Gegenstand
rechtlichen Verkehres und privater Disposition. Es kann daher, in der Regel
wenigstens, nicht direct von einer Person auf die andere übertragen werden.
Indirecte Uebertragung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs findet statt mit
einem Privatrecht, das von einem solchen bedingt und daher unlöslich mit
ihm verknüpft wird, wie z. B. der Anspruch auf Ertheilung des Patentes.*
Welches Privatrecht ist von dem Anspruch auf Patentertheilung bedingt und
unlöslich mit ihm verknüpft?
0%) SELIGSOHN a. a. O. S. 80 Note 12. KoHLEr, Patentrecht, S. 79, 170.
Berker, Pand., Bd. I, S. 83. Arpeuius, Strafrechtl. Nebengesetze, S. 131
Note 6, Wach 8.2.0. 8, 420£.