Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Substrat ganz und zwar gemäss den Begriffen der causa individua 
und der Ausschliesslichkeit durchdringt, macht seine Wesenheit 
aus. Der alte, dem Sitze des Gerichts, welches innerhalb seines 
Bezirkes rechtsgültig an jedem Orte judicirt, entnommene Name 
ist ohne wesentliche Bedeutung. Es würde eine rein büreau- 
kratische, irrationelle Ansicht sein, das Landgericht X sei immer 
noch das alte Landgericht X, obgleich durch Aenderung der 
Gerichtsterritorien °/ıo seines früheren Sprengels anderen Gerichts- 
bezirken zugewiesen worden. 
Der Sinn des Gesetzes war, dass die Jurisdiktionsgewalt des 
Landgerichts Tilsit hinsichtlich der Amtsgerichtsbezirke Memel, 
Prökuls, Heydekrug und Russ aufgehoben und einem in Memel 
neu zu bildenden Landgerichte übertragen wurde. 
Ich finde also ein zp@rov dedöos in dem Beschlusse des 
Königlichen Oberlandesgerichts zu Königsberg vom 21. März 1885. 
Der Angeklagte X in Heydekrug hatte gegen das Urtheil des 
Schwurgerichts Tilsit vom 13. December 1882 die Wiederaufnahme 
des Verfahrens bei dem Landgerichte Tilsit beantragt und dieses 
hatte das Landgericht Memel für zuständig erachtet, weil letzteres 
aus den Bezirken der Amtsgerichte Memel, Heydekrug, Prökuls 
und Russ seit dem 1. Januar 1885 eingerichtet sei und der An- 
geklagte zur Zeit des Antrags auf Voruntersuchung im Jahre 1882 
seinen Wohnsitz im Bezirke des Amtsgerichts Heydekrug hatte. 
Das Oberlandesgericht erwog: 
dass trotz der Verkleinerung des Bezirks des Landgerichts Til- 
sit durch Abnahme von vier Amtsgerichtsbezirken doch immer das 
zu Tilsit konstituirte Schwurgericht das identische Schwur- 
gericht sei, welches das jetzt mit dem Antrage auf Wiederauf- 
nahme des Verfahrens angefochtene Urtheil vom 13. Dezember 
1882 erlassen habe, und die Strafkammer beim Landgerichte zu 
Tilsit mithin allein an Stelle desselben richterliche Entscheidungen 
ausserhalb der .Schwurgerichtsperiode zu treffen befugt sei, dess- 
halb aber, soweit es sich um ein Wiederaufnahmeverfahren und
	        
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