Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Und wenn weiter gefragt wurde: wie solle es mit den Sachen 
werden, welche innerhalb einer bestimmten Frist bei Vermeidung 
der Verjährung anhängig gemacht werden müssten, z. B. in Ent- 
eignungs-, Versicherungs-, Steuer-Sachen; — lasse sich da die 
Frist wahren, wenn man vor ein (#ericht lade, welches noch nicht 
vorhanden sei? — so war zu antworten: Gefährlich sei es nicht 
minder, kurz vor dem Jurisdiktionsveränderungstermine zu laden 
vor das alte Gericht, als zu laden vor das neue Gericht; denn 
wenn vor das alte Gericht Tilsit zu einem Verhandlungstermine 
des Jahres 1885 geladen und nun in judicando angenommen 
würde, dass das alte Gericht nicht zuständig sei, so würde der 
Kläger seines Rechts verlustig. — 
Hier zeigt sich die grosse materielle Bedeutsamkeit der 
Kontroverse, welche weiter unten eingehend erörtert werden 
soll. — 
Indem das Landgericht Tilsit die Akten über sämmtliche 
laufende Civilprozesse aus den Amtsgerichtsbezirken Memel, Prö- 
kuls, Heydekrug, Russ zum 1. Januar 1885 an das mit diesem 
Tage ins Leben tretende Landgericht Memel (— im Dezember 
1884 etwa zu Händen des Amtsgerichts Memel —) abgab, be- 
folgte es die oben abgedruckte Vorschrift der Allg. Verfügung 
vom 12. Mai 1884 J.-M.-Bl. S. 93, wie ihm oblag, und setzte 
gebührender Weise das Landgericht Memel in den Stand,. über 
seine Zuständigkeit die Entscheidung zu treffen, welche demselben 
entzogen worden wäre, wenn das Landgericht Tilsit einseitig und 
gewissermassen hinter dem Rücken des Landgerichts Memel über 
die Zuständigkeitsfrage entschieden und dieselbe in dem Sinne, 
dass für die rechtshängigen Sachen das alte Landgericht zuständig 
bleibe, beantwortet hättee — Einer ausdrücklichen oder still- 
schweigenden Prorogation auf das Landgericht Tilsit hatte das 
Landgericht Memel stattzugeben, sofern 1. es sich nicht um an- 
dere als vermögensrechtliche Ansprüche oder um einen ausschliess- 
lichen Gerichtsstand handelte, — und 2. in der Sache nicht schon
	        
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