Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Dr. Emil Jettel, Sektionsrath im k. u. k. Ministerium des Kaiserlichen Hauses 
und des Aeussern, Handbuch des internationalen Pri- 
vat- nnd Strafrechts mit Rücksicht auf die Gesetz- 
gebungen Oesterreichs, Ungarns, Croatiens und 
Bosniens. 8° XV und 344 Seiten. Wien und Leipzig, Wilhelm 
Braumüller, 1893. Preis 8 Mark. 
Das internationale Privatrecht hat, was seine wissenschaftliche Behand- 
lung in deutscher Sprache und vom Standpunkt der deutschen Rechtswissen- 
schaft aus anlangt, wohl die eingehendste und umfassendste Bearbeitung von 
Lupwıs von BAR gefunden. Er hat in der gründlichsten Weise die Theorie 
und Praxis dieser schwierigen Rechtsmaterie in seinem epochemachenden 
Werke dargelegt und dabei so viel, als es bei der Aufgabe, die er sich zu 
lösen gesteckt hatte, angänglich war, die Gesetzgebungen der Kulturstaaten 
in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen. Der weitere Ausbau der inter- 
nationalen Rechtswissenschaft auf dem Gebiete der civilrechtlicheu und straf- 
rechtlichen Gesetzeskollisionen erheischt gebieterisch die Behandlung des 
internationalen Privat- und Strafrechts nach Massgabe der verschieden be- 
stimmten Landesrechte, — es liegen uns zwar in dieser Richtung schon 
manchfache Arbeiten deutscher Juristen vor, allein es ist damit die angegebene 
Aufgabe noch lange nicht erschöpft, und sind auch unter jenen Arbeiten 
solche, die in Folge der neuen Gesetzgebungen, Staatsverträge, kurz der ver- 
änderten rechtlichen Verhältnisse im Leben der Staaten viel an ihrem bis- 
herigen Werthe, ihrer seitherigen Brauchbarkeit eingebüsst haben. 
Das angezeigte Buch JETTEL’s kommt daher sicherlich einem rechten 
Bedürfniss entgegen. Gehört doch das uns stammverwandte Oesterreich 
gerade zu den Staaten, in welchen der internationale Rechtsverkehr in Folge 
der daselbst herrschenden, hier nicht weiter auszuführenden Verhältnisse von 
besonderer Bedeutung ist und zu nicht wenigen Gesetzeskollisionen der räum- 
lich nebeneinander bestehenden Gesetzgebungen des Kaiserstaates führt. 
Die früheren Bearbeitungen des in Oesterreich-Ungarn geltenden internatio- 
nalen Privatrechts von VEsQuE von PÜTTLINGEN und Franz Starr („Nachlass 
behandlung der Ausländer in Oesterreich“, in zweiter Auflage als „Rechtshülfe 
in Oesterreich gegenüber dem Ausländer“ erschienen, 1873, bezw. 1878) sind 
durch die Verhältnisse überholt (von einer Neubearbeitung dieser auch in 
Deutschland angesehenen Werke dürfte wohl nicht mehr die Rede sein, da 
beide Verfasser tot sind), mithin stellt sich JETTEL’s Werk als ein nicht zu 
unterschätzendes Verdienst dar. 
In klarer, lichtvoller Weise behandelt der Verf. die einzelnen Materien. 
Er verfährt hiebei so, dass er in erster Reihe die rechtliche Natur derselben 
scharf charakterisiert, und zwar bei jedem einzelnen Rechtsverhältniss, alsdann 
die zutreffenden Vorschriften der inländischen (d. i. österreichisch-ungarischen) 
Gesetze, Verordnungen und Normalerlasse angibt. Nachdem er so die posi- 
tiven Normen des österreichisch-ungarischen Staats auf dem Gebiete des
	        
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