Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Reformirten in der Pfalz abgedruckt, die auch für Juristen ausserhalb des 
rheinisch-französischen Rechtsgebietes nicht ohne Interesse ist; nach Ansicht 
des Verf. bildet diese Declaration die sedes materiae für die Entscheidung 
der gedachten Streitigkeiten in den betreffenden Gebieten. Ob der genannte 
Vertrag heute noch gesetzliche Geltung beanspruchen kann, ist indessen nicht 
schlechthin zu bejahen. 
Fuld. 
Dr Karl Fischer, Professor, Grundzüge einer Socialpädagogik 
und Socialpolitik. Eisenach, M. Wilckens, 1892. 
Eine beifällige Besprechung dieser Schrift in einem beliebigen Unter- 
haltungsblatte kann Referent erklärlich finden. Wer in den breiteren Schichten 
bezüglich der socialen Frage nicht Bescheid weiss aber Bescheid sucht, wird 
immerhin manchen Aufschluss finden. Mancherlei wird von einem im Durch- 
schnitt positiven Standpunkt besprochen. Auch geht die Redeweise nicht 
über den leichten Unterhaltungsstil hinaus. In denselben Gesichtswinkel 
fällt auch die ganze Anordnung der Schrift. Jene von Marx und EngELs 
1848 an die Proletarier aller Länder gerichtete Aufforderung zur Vereinigung, 
nennt der Autor, kurz entschlossen, die „socialistische Kriegserklärung“, 
und gewinnt damit gleich die Marke für das erste „Buch“ (alias Cap.) seiner 
Schrift. Auf dem kürzesten Wege nächstliegender Ideenassociation fallen 
ihm denn auch die Marken für die übrigen fünf „Bücher“ in die Hand: 
„Vorgeschichte und Berechtigung der Kriegrerklärung“ u. s. w. bis zur 
„Friedensarbeit*. Und wie er auf diesem Wege bei der allgemeinen Dispo- 
sition sich die Hand gegenüber dem Titel seiner Schrift durchaus nicht 
bindet, so verfährt er auch bei der Abfassung der einzelnen „Bücher“ der- 
selben. Im ersten Buche führt ihn sein erster Schritt von Marx und EngGELSs 
zu Lange, BEBEL und LieBKnEcHT. Und weil BEBEL zu sagen beliebt, der 
Socialismus sei diejenige Wissenschaft, welche auf politischem Gebiet die 
Republik, auf ökonomischem den Socialismus lehre, so sagt Prof. FıscHEr: 
„Es muss zuerst untersucht werden, lehrt die Wissenschaft vom Staat die 
Republik?* Diese Frage bildet die Ueberschrift des $ 2, und am Kopf des 
dritten liest man: „Lehrt die Wissenschaft der Nationalökonomie den Socia- 
lismus?“ In ähnlichem Stil wickelt der Autor die ganze Materie seiner 
Schrift ab. Ideenassociation und Compilation verachtet aber kein Durch- 
schnittsphilister. Nur der absonderliche Titel der Schrift wird wohl recht 
viele derselben scheu machen, weil er ihnen zu „gelehrt“ klingen dürfte. 
Aber dieser Titel — und damit kommt Referent auf den eigentlichen 
Zweck der Besprechung an dieser Stelle — verstimmt auch sofort den wissen- 
schaftlich gebildeten Leser, dem Kakophonie zuwider ist. „Socialpädagogik“ 
ist nicht weniger ein terminologisches Monstrum, als etwa die STÖCKER'sche 
„Socielmonarchie“. So wenig Wesen und Zweck der Monarchie sich in der 
socialen Interessensphäre des Staates und seiner Bürger erschöpft — Staats-
	        
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