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Reformirten in der Pfalz abgedruckt, die auch für Juristen ausserhalb des
rheinisch-französischen Rechtsgebietes nicht ohne Interesse ist; nach Ansicht
des Verf. bildet diese Declaration die sedes materiae für die Entscheidung
der gedachten Streitigkeiten in den betreffenden Gebieten. Ob der genannte
Vertrag heute noch gesetzliche Geltung beanspruchen kann, ist indessen nicht
schlechthin zu bejahen.
Fuld.
Dr Karl Fischer, Professor, Grundzüge einer Socialpädagogik
und Socialpolitik. Eisenach, M. Wilckens, 1892.
Eine beifällige Besprechung dieser Schrift in einem beliebigen Unter-
haltungsblatte kann Referent erklärlich finden. Wer in den breiteren Schichten
bezüglich der socialen Frage nicht Bescheid weiss aber Bescheid sucht, wird
immerhin manchen Aufschluss finden. Mancherlei wird von einem im Durch-
schnitt positiven Standpunkt besprochen. Auch geht die Redeweise nicht
über den leichten Unterhaltungsstil hinaus. In denselben Gesichtswinkel
fällt auch die ganze Anordnung der Schrift. Jene von Marx und EngELs
1848 an die Proletarier aller Länder gerichtete Aufforderung zur Vereinigung,
nennt der Autor, kurz entschlossen, die „socialistische Kriegserklärung“,
und gewinnt damit gleich die Marke für das erste „Buch“ (alias Cap.) seiner
Schrift. Auf dem kürzesten Wege nächstliegender Ideenassociation fallen
ihm denn auch die Marken für die übrigen fünf „Bücher“ in die Hand:
„Vorgeschichte und Berechtigung der Kriegrerklärung“ u. s. w. bis zur
„Friedensarbeit*. Und wie er auf diesem Wege bei der allgemeinen Dispo-
sition sich die Hand gegenüber dem Titel seiner Schrift durchaus nicht
bindet, so verfährt er auch bei der Abfassung der einzelnen „Bücher“ der-
selben. Im ersten Buche führt ihn sein erster Schritt von Marx und EngGELSs
zu Lange, BEBEL und LieBKnEcHT. Und weil BEBEL zu sagen beliebt, der
Socialismus sei diejenige Wissenschaft, welche auf politischem Gebiet die
Republik, auf ökonomischem den Socialismus lehre, so sagt Prof. FıscHEr:
„Es muss zuerst untersucht werden, lehrt die Wissenschaft vom Staat die
Republik?* Diese Frage bildet die Ueberschrift des $ 2, und am Kopf des
dritten liest man: „Lehrt die Wissenschaft der Nationalökonomie den Socia-
lismus?“ In ähnlichem Stil wickelt der Autor die ganze Materie seiner
Schrift ab. Ideenassociation und Compilation verachtet aber kein Durch-
schnittsphilister. Nur der absonderliche Titel der Schrift wird wohl recht
viele derselben scheu machen, weil er ihnen zu „gelehrt“ klingen dürfte.
Aber dieser Titel — und damit kommt Referent auf den eigentlichen
Zweck der Besprechung an dieser Stelle — verstimmt auch sofort den wissen-
schaftlich gebildeten Leser, dem Kakophonie zuwider ist. „Socialpädagogik“
ist nicht weniger ein terminologisches Monstrum, als etwa die STÖCKER'sche
„Socielmonarchie“. So wenig Wesen und Zweck der Monarchie sich in der
socialen Interessensphäre des Staates und seiner Bürger erschöpft — Staats-