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3. Dass die „Auswanderung“, verstanden als die dauerde Auf-
gabe des Domicils im Staatsgebiete, zum Verlust des Bürgerrechts
führen muss, ist durch $ 21 des Gesetzes anerkannt. Die Fest-
stellung der zehnjährigen Frist’®) ist eine Concession an das
praktische Bedürfniss, welche nicht principwidrig ist. Durch die
Forderung einer bestimmten Dauer des auswärtigen Aufenthalts
wird das rechtliche Gewicht der Beziehungen des Bürgers zum
Vaterlande entschiedener anerkannt, als durch Bestimmungen,
wie die der code civil, welches jedem „etablissement fait en pays
etranger sans esprit de retour‘ den Verlust der Staatsangehörig-
keit zuschreibt. Nicht der blosse Mangel einer Absicht der Heim-
kehr, sondern nur die thatsächliche und dauernde Trennung vom
heimischen Boden hat nach deutschem Rechte Ausscheiden aus
dem Staatsverband zur Folge. Durch die gesetzlichen Bestimm-
ungen über die Ertheilung der Entlassungsurkunde ist die Ver-
kürzung der Frist ermöglicht, durch die Schutzmittel gegen den
Ablauf der Frist und durch die mögliche restitutio in integrum
sind Härten, welche jede gesetzliche Fixirung einer Zeit mit sich
bringen kann, ausgeschlossen "?).
4. Der Satz, dass es keinen Verlust der Staatsangehörigkeit
gibt ohne Auswanderung, ist durch $18 des Gesetzes anerkannt,
nach welchem die Entlassungsurkunde unwirksam wird, wenn
nicht der Entlassene die Staatsangehörigkeit in einem anderen
Bundesstaate erwirbt oder seinen Wohnsitz ‚ausserhalb des Reichs-
gebiets‘‘ verlegt. Während aber die Anwendung der positiven
Bestimmung, dass die Auswanderung zur Ausbürgerung führt,
16) Dieselbe Frist findet sich schon in der Entscheidung Kaiser Hadrians,
nach. welcher zehnjähriger Aufenthalt in einer Universitätsstadt die Begründ-
ung des Domicils für den Studenten zur Folge haben sollte. L. 2 C. X, 89.
17) Es ist irreführend, wenn man im Falle des $ 21 St.-A-G. von einem
Verluste der Stsatsangehörigkeit „durch Verjährung“ spricht. Ursache des
Verlustes ist nicht der Ablauf der Zeit, sondern die Auswanderung, deren
Begriff durch die zehnjährige Frist näher bestimmt wird.