Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

der Frist wäre der Ausgewanderte berechtigt, die Anerkennung 
des Verlusts der Staatsangehörigkeit, wenn man den Namen bei- 
behalten will, eine Entlassungsurkunde zu fordern, die dann nur 
einen declaratorischen Charakter hätte. Allerdings würde die 
Anerkennung einer Abweichung von diesem normalen Verlaufe 
zweckmässig und billig sein. Es kann unter Umständen die That- 
sache der definitiven Auswanderung und Niederlassung im Aus- 
lande schon nach weniger als zehn Jahren so unzweifelhaft fest- 
stehen, dass eine Verschiebung der rechtlichen Consequenzen dieser 
Thatsache sachlich nicht begründet wäre: Wenn in diesem Falle 
die Regierung des Heimathstaates mit der des Niederlassungs- 
staats über die Thatsache des definitiven Wechsels des Domicils 
einverstanden ist, und die Regierung des Niederlassungsstaats 
die Naturalisation zu gewähren bereit ist, könnte eine Verkürz- 
ung der zehnjährigen Frist eintreten. Hier würde also die Ent- 
lassungsurkunde eine Verkürzung der normalen Frist durch Ent- 
schliessung der heimathlichen Regierung bedeuten. Daraus folgt, 
dass die Entlassungsurkunde in diesem ‚Sinne nie gefordert, 
sondern nur erbeten werden könnte, dass die Regierung nach 
Ermittelung des’ Sachverhalts zu entscheiden hätte, ob sie das 
Gesuch genehmigen will oder nicht. 
Durch eine solche Gestaltung des Rechts der Entlassung 
würde unter völliger Wahrung der Freiheit der Auswanderung 
(die blosse Scheinauswanderung gehindert, der Widerspruch zwischen 
dem Staatsangehörigkeitsgesetz und dem Reichsmilitärgesetz be- 
seitigt und das principiell richtige Fundament der Indigenatsge- 
setzgebung, dass die Staatsangehörigkeit die Folge des Domicils 
im Staatsgebiete ist, auch bezüglich des Verlustes derselben zur 
Geltung gebracht werden. 
Der theoretische Werth der Einsicht in den Zusammenhang 
von Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit liegt darın, dass durch 
dieselbe das richtige Verhältniss der Begriffe Staat, Volk und 
‘Land aufgeklärt wird. Der Staat ist die Corporation des durch
	        
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