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Aufsätze.
Die Privatrechtstitel im öffentlichen Recht.
Von
Dr. FrieDricH TEznER, Privatdocenten an der Wiener Universität.
I. Die historischen Privatrechtstitel.
Wir finden öfters, dass in Gesetzen, durch welche die Er-
reichung bestimmter Öffentlicher Zwecke gesichert werden soll,
die Rede ist von Verpflichtungen zu Leistungen für diese Zwecke,
die aus Privatrechtstiteln entspringen. Im Zusammenhange damit
wird dann hie und da die Vorschrift aufgestellt, dass Streitig-
keiten aus solchen Privatrechtstiteln durch den Civilrichter zu
entscheiden seien.
So bestimmen österreichische Landesgesetze:
„Bei Pfarrhöfen und Wirthschaftsgebäuden sind Reparaturen,
zu denen der kirchliche Pfründner durch seine oder seiner Dienst-
leute Schuld, Nachlässigkeit der Verwahrung Anlass gegeben hat,
von ihm allein zu bestreiten, und der Kirchenpatron hat, soweit
nicht specielle Privatrechtstitel etwas anderes bestimmen,
den sechsten Theil des Aufwandes zu tragen. Beispiele solcher
Titel finden sich angeführt im $ 11 des sächsischen Gesetzes
vom 28. Januar 1835. — Nach diesem tritt in den Fällen des
88 8 und 6 (Bürgerrecht, öffentliche Abgaben und Leistungen, schul-
Archiv für Öffentliches Rocht. IX. 3. 22