Das Ausfuhrverbot und die partielle Suspension
völkerrechtlicher Verträge.
Von
Prof. FELıx STOERK ın Greifswald.
Eine kritische Prüfung des zur Zeit in Kraft stehenden
völkerrechtlichen Vertragsmaterials zeigt uns, dass wir auch in
der Sphäre des Internationalen den Schlüssel zum Verständniss
der geschichtlichen Entwicklung in den wirthschaftlichen Vor-
sängen zu suchen haben. Der dramatisch bewegte Zug, der den
Quellenstoff noch etwa bis zur Mitte unseres Jahrhunderts charak-
terisirt, ist einer nüchternen geschäftlichen Stimmung gewichen.
Martens Recueil, die englischen Parliamentary Papers, HERTSLETS
Treaties, und selbst die französischen Archives Diplomatiques,
soweit sie den reinen Quellenstoff darbieten, zeigen uns die Be-
dingtheit der internationalen Vorgänge durch innere wirthschaft-
liche Zustände der Einzelstaaten; sie lassen deutlich die mate-
riellen Veränderungen erkennen, welche im Behandlungsstoffe des
modernen Völkerrechts eingetreten sind. Der auffällig breite
Raum, den in den älteren Jahrgängen der bezeichneten Quellen-
sammlungen das verfassungsrechtliche Problem der Staaten-
gesellschaft, Successions-, Ceremonialfragen etc. erfüllten, den
nehmen jetzt verwaltungsrechtliche Vereinbarungen ein,
die in ihrer Gesammtheit die zusammenhängende Rechtsordnung