Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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recht unverehelichter eigenberechtigter Frauen und dienender ac- 
tiver Officiere für die Gemeindevertretung und sonstige repräsen- 
tative Körper, die von dem verstorbenen Gatten auf die eigen- 
berechtigte Wittwen übergegangene Befugniss zur Ausübung eines 
handwerksmässigen oder concessionirten Gewerbes. Auch 
das eheherrliche Mundium verträgt eine Uebertragung in das öffent- 
liche Recht. Die Gemeindeordnungen für einzelne österreichische 
Kronländer bestimmen, dass das Wahlrecht in ehelicher Gemein- 
schaft lebender Frauen durch den Ehegatten auszuüben sei. 
Soweit es sich um Willensbildung durch Repräsen- 
tanten handelt, werden in der Regel die in privatrechtlichen 
Codificationen enthaltenen Bestimmungen über die Repräsentation 
juristischer Personen als wirksam anerkannt werden müssen für 
das Handeln mit öffentlich-rechtlichen Wirkungen, sowie um- 
gekehrt solche Bestimmungen, auch wenn sie in Gesetzen ent- 
halten sind, welche zunächst öffentlich rechtliche Verhältnisse zu 
regeln bezwecken, auf privatrechtliches Handeln zur Anwendung 
zu bringen sein werden. Solche Bestimmungen wollen eine Richt- 
schnur bieten für die Erkenntniss, ob eine rechtmässige Reprä- 
sentation vorliege. Wofern sie keine darauf bezügliche Be- 
schränkung enthalten, gelten sie gleichmässig, ob es sich um eine 
Repräsentation mit öffentlich-rechtlicher oder mit privatrecht- 
licher Wirkung handelt. 
Darum wird der Vorstand einer Actiengesellschaft ohne 
Rücksicht auf entgegenstehende interne Beschränkungen die 
Gesellschaft gegenüber der Behörde durch seine Erklärungen ver- 
pflichten, so wie andererseits die in den Gemeindeordnungen ent- 
haltenen Bestimmungen über die Voraussetzung einer wirksamen 
Repräsentation der Gemeinde durch den (semeindevorstand auf 
alle Arten von Willenserklärungen zur Anwendung zu kommen 
haben, mögen dieselben auf die Begründung privatrechtlicher oder 
öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse gerichtet sein. Die Normen 
über den administrativen Process weisen den Beamten, welcher
	        
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