Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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des neugestalteten internationalen Wirthschaftsverkehrs'!) dar- 
stellen. 
Jede Erscheinung auf diesem Gebiete hat Anspruch auf 
unsere volle fachliche Aufmerksamkeit. Anschauungen, deren Be- 
festigung sich unter der Einwirkung älterer Wirthschaftstheorien 
vollzogen hat, haben es mit sich gebracht, dass die moderne 
Staatenpraxis und im Anschlusse daran die Theorie des inter- 
nationalen Rechts sich vorwiegend nur mit den rechtlichen Be- 
dingungen des Eintrittes diesseitiger Producte in ein fremdstaat- 
liches Zollgebiet beschäftigen; und umgekehrt, staatliche Fürsorge 
in Gesetzgebung und Verwaltung wird vorwiegend den Rechts- 
vorschriften zugewandt, welche den Import fremder Güter in das 
diesseitige Consumtionsgebietregeln. Mitanderen Worten: dasindi- 
vidualistische Wirthschaftsprincip dringt auch im internatio- 
nalen Verkehrsrecht schärfer hervor, die seinem System dienenden 
Stützpunkte sind deutlicher markirt als diejenigen, welche dem 
Gedanken des genossenschaftlichen Güteraustausches, des noth- 
wendig wechselseitigen Gebens und Nehmens entsprechen. 
Unser rechtliches Bewusstsein ist schärfer ausgebildet für den 
Antheil des Auslandes an unserem Wirthschaftsleben als für das 
Maass unserer Mitwirkung am Wirthschaftsleben der übrigen 
Staatengenossenschaft oder einer engeren Gruppe innerhalb der- 
selben. 
Beispiele aus der Staatenpraxis lassen diese These aus- 
reichend begründet erscheinen. Nach Inhalt seiner Bekannt- 
machung vom 9. August 1883 hat der Reichskanzler ‚auf 
Grund Allerh. Ermächtigung und nach eingeholter Zustimm- 
ung der verbündeten Regierungen‘ eine Uebereinkunft dahin 
1) Ueber den Einfluss wirthschaftlicher Kräfte auf die Ausbildung des 
Völkerrechts innerhalb der modernen Staatengesellschaft s. Nitzsch, Ge- 
schichte des deutschen Volkes, Leipzig 1892; H. Hirsch, Uebersichten 
der Staats- und Volkswirthschaften, 1893, V. Jahrg. H. Preuss, Das Völker- 
recht im Dienste des Wirthschaftslebens.
	        
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