Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Mittel zu ihrer Erreichung. Bei genauerer Betrachtung erkennt 
man deshalb, dass die anscheinend mit dem gleichen Inhalte 
ausgestatteten Präjudicialfragen für die verschiedenen Ressorts 
einen verschiedenen Inhalt haben. Der Civilrichter entscheidet 
die Eigenthumsfrage auf Grund des von der Dispositionsmaxime 
beherrschten civilprocessualen Verfahrens, also mit Beschränkung 
auf den Inhalt der Parteienerklärungen, der Strafrichter unab- 
hängig von denselben. Auch die historische Entwicklung be- 
stimmter Rechtsinstitute hat dazu geführt, verschiedene Organe 
des Staates bei der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Zwecke in 
Betreff der die Erfüllung vorbereitenden Erwägungen ganz un- 
abhängig von einander zu stellen, also auch dann, wenn dieser 
Erfüllung die Lösung von Fragen gleichen Inhalts vorher- 
zugehen hat. 
Ersitzung und Verjährung theilen auf dem Gebiete des 
öffentlichen Rechts das gleiche Schicksal mit einer Reihe an- 
derer auch dem Privatrechte bekannter Rechtsinstitute. Sie er- 
scheinen zumeist in favorem des Gemeininteresse geregelt. Auch 
hier macht sich die wiederholt constatirte Abneigung geltend, 
das öffentliche Interesse durch culpa der staatlichen Organe prä- 
cludiren zu lassen, eine Abneigung, die sich auch auf dem Ge- 
biete des Privatrechts durch die Festsetzung längerer Verjähr- 
ungs- und Ersitzungsfristen gegenüber dem Staate und öffent- 
lichen Verbänden äussert. 
Die Verjährung öffentlicher Abgaben an den Staat und den 
öffentlichen Verbänden darf nicht im Wege analoger Anwendung 
des Privatrechts herbeigeführt werden, sondern bedarf der aus- 
drücklichen gesetzlichen Anerkennung. Wo umgekehrt sich be- 
stimmte Verhältnisse öffentlichen Zwecken dienstbar erweisen, wird 
überdies von der Praxis, selbst ohne jede gesetzliche Unterlage 
nicht selten die Möglichkeit, ihren rechtlichen Bestand in Frage 
zu stellen, durch Berufung auf Uebung, Gewohnheit, Immemorial- 
verjährung abgeschnitten. Es handelt sich hiebei in seltenen
	        
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