Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Natur des ganzen Verhältnisses zur unbeschränkten Haftpflicht 
der Mitglieder hin. Die sogenannten kleinen Leute, mittellose 
Handwerker und Arbeiter sind es vorzugsweise, welche ihren 
Stamm bilden, und diese befinden sich in den meisten Fällen 
entweder gar nicht oder in unzureichendem Maasse im Besitze 
disponiblen, in ihrer Wirthschaft entbehrlichen Capitals, durch 
dessen Einlegung in die gemeinschaftliche Kasse sie von Haus 
aus einen genügenden Haftfond bilden könnten. Vielmehr wollen 
sie durch ihr Zusammentreten erst den Weg bahnen zur Capital- 
wirthschaft in Haushalt und Erwerb, wollen allmälig durch den 
genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb erst zu dem Punkte ge- 
langen, auf welchem die Capitalisten sich bei Gründung der Ge- 
sellschaft bereits befinden“. Für ScHhuLze war also die unbe- 
schränkte Haftpflicht der Haftfond, der Ersatz des Capitalgrund- 
stockes, er fürchtete durch eine mangelhafte Ureditbasis die 
Entwickelung der Genossenschaften aufgehalten zu sehen, viel- 
leicht für immer zu stören. Ferner zog ScHuLzEe noch in Be- 
tracht, dass die unbeschränkte Haftpflicht eine Mahnung zur 
grössten Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt sein würde und so auch 
zur Erfüllung der erzieherischen Aufgabe?) der Genossenschaft 
beitragen würde. Und endlich konnte Schurze damals noch nicht 
finden, wie den Forderungen zu genügen sei, an welche die Zu- 
lassung der beschränkten Haft geknüpft werden müsste: Vor- 
handensein eines festen in sich bestimmten Grundcapitals und 
Verhinderung des Zurückziehens durch die Mitglieder — die 
8) Auf einem völlig anderen Standpunkt in dieser wie in jeder anderen 
Beziehung steht IsraeL in „Volksbanken als eingetragene Genossenschaften“ 
(Hamburg 1872), der freilich auch in der Selbsthilfe kein Mittel zur Förder- 
ung der sittlichen und wirthschaftlichen Interessen des Gewerbe- und Arbeiter- 
standes erblickt und anscheinend der Capitalgesellschaft vor der Personalge- 
sellschaft unter. allen Verhältnissen den Vorzug gibt. Israrı, bestreitet auch, 
dass die Gewerbetreibenden durch ihren Zusammentritt zur Genossenschaft 
ihre eigene Creditfähigkeit heben! Die thatsächlichen Verhältnisse in den 
tausenden von (Genossenschaften beweisen das Gegentheil.
	        
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