— 44 —
dieselbe einzuwenden sein. Das Gleiche gilt unter den socialen
(zesichtspunkten. Ebenso sind auch unanfechtbar seine Ansichten
über die Voraussetzungen einer Capitalgesellschaft, und in Frage
kann nur kommen, ob ScHuLzE etwa darin geirrt, dass die noth-
wendigen Voraussetzungen für die beschränkte Haft bei der Per-
sonalgesellschaft nicht geschaffen werden können. Dies lässt sich
nicht mit einem Worte beantworten, denn die Antwort ergibt
sich aus der gesammten wirthschaftlichen Stellung ScHuLze’s und
der Genossenschaften. Es zieht sich wie ein rother Faden durch
alle Ausführungen, dass die Haftpflicht einen Ersatz für den
gesicherten Capitalgrundstock bilden und die Entwickelung der
Genossenschaft in gesicherten Bahnen gehalten werden sollte; die
hervorragende Stellung unter den Genossenschaften nahmen die
Creditvereine ein, und diese wieder bewegten sich damals noch bis
auf einige Ausnahmen in recht bescheidenen Grenzen. Ferner
hatte sich gezeigt, dass auch bei den Genossenschaften, die den
Credit nur in geringem Umfange in Anspruch nahmen, die un-
beschränkte Haftpflicht kein Hinderniss für ihre Ausbreitung
und Ausdehnung war. Dagegen musste aber alles vermieden
werden, was die junge Bewegung auf Abwege führen oder ihr
schaden konnte. Eine Erschütterung des Vertrauens zu den neuen
Instituten in den Kreisen der Gläubiger konnte die ganze zu-
künftige Entwickelung in Frage stellen. Im Jahre 1869 konnte
der Mann, der die Verhältnisse der Genossenschaften doch zweifel-
los am genauesten kannte, wohl auch beurtheilen, ob die für die
beschränkte Haftbarkeit „nothwendigenV oraussetzungen“ vorhanden
waren, d. h. die Voraussetzungen, welche die Grundlage für den
Credit bilden — unter diesem Zusatz sind die Ausführungen
ScHULZE’s durchweg zu verstehen. Allerdings hat ScuuLze bei den
„nothwendigen Voraussetzungen“ auch wesentlich nur an eine
Uebertragung der Grundsätze der Capitalgesellschaften auf die Per-
sonalgenossenschaften gedacht — und dies hat sich später als
nicht nothwendig herausgestellt. Die weitere Ausbildung des Ge-