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wäre, aber die einfache Erwägung, dass dann wohl auch die Ge-
nossenschaftsform leichter den Anlass zu Schwindelunternehmungen
geboten hätte, spricht dafür, dass auch der Ruf der Genossenschaf-
ten in jener Zeit Einbusse erlitten hätte wie der der Actiengesell-
schaften und sie jedenfalls nicht in dem gleichen Maasse hervor-
ragende Dienste hätten leisten können, denn dazu waren sie nur
im Stande, weil sie von dem Vertrauen der breiten Schichten
des Volkes getragen wurden 2°).
Die Genossenschaften gingen aber naturgemäss nicht ganz
ungefährdet aus jener Zeit hervor. Die Zusammenbrüche der
Creditgenossenschaften in Düsseldorf und Rosswein sind die
trauigen Merkmale jener wilden Speculationszeit, sie waren die
Niederschläge derselben auf das Genossenschaftswesen. So traurig
die Folgen waren, wurden sie doch noch weit ?°) übertrieben dar-
gestellt und in den betroffenen Gegenden riefen sie fast eine
Panik unter den Mitgliedern hervor, welche nur die Wirkung der
Zusammenbrüche sahen, und blind gegen die Ursachen glaubten
durch die unbeschränkte Haftpflicht so schwer geschädigt zu sein,
während doch Vertrauensmissbrauch, Nachlässigkeit und Nicht-
achtung der Beschlüsse der Vereinstage wie der Rathschläge
SchuLze’s dazu geführt hatten. Es ist das gleiche Bild, das wir
auch heute noch zum Theil in der Presse beobachten können,
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28) Auf dem Allgemeinen Vereinstag zu Bremen (1874) erklärte ScHULzE
mit Bezug auf die vorausgegangene Krisis und gegen Max HırscH als Gegner
der Solidarhaft: „Wir haben aus den Erfahrungen der Krisis wieder die
Ueberzeugung gewonnen, dass die Solidarhaft die einzig richtige Grundlage
für unsere Genossenschaft ist... Das Publikum kommt unseren Vereinen mit
vollem Vertrauen entgegen, weil es sieht, dass es nichts verliert... Es ist
ein unendlich falscher Standpunkt, wenn man meint, man soll es sich so
leicht als möglich machen, seine Verbindlichkeiten abzuschütteln. Dadurch
ruinirt man einen Credit. .. Behalten wir daher unseren Wahlspruch: „Her
mit dem Capital! Wir sind auch im Stande dem Capital die nöthigen Garan-
tien zu bieten.“
29) Vgl. No. 46 Blätter für (Genossenschaftswesen von 1886.
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