Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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wäre, aber die einfache Erwägung, dass dann wohl auch die Ge- 
nossenschaftsform leichter den Anlass zu Schwindelunternehmungen 
geboten hätte, spricht dafür, dass auch der Ruf der Genossenschaf- 
ten in jener Zeit Einbusse erlitten hätte wie der der Actiengesell- 
schaften und sie jedenfalls nicht in dem gleichen Maasse hervor- 
ragende Dienste hätten leisten können, denn dazu waren sie nur 
im Stande, weil sie von dem Vertrauen der breiten Schichten 
des Volkes getragen wurden 2°). 
Die Genossenschaften gingen aber naturgemäss nicht ganz 
ungefährdet aus jener Zeit hervor. Die Zusammenbrüche der 
Creditgenossenschaften in Düsseldorf und Rosswein sind die 
trauigen Merkmale jener wilden Speculationszeit, sie waren die 
Niederschläge derselben auf das Genossenschaftswesen. So traurig 
die Folgen waren, wurden sie doch noch weit ?°) übertrieben dar- 
gestellt und in den betroffenen Gegenden riefen sie fast eine 
Panik unter den Mitgliedern hervor, welche nur die Wirkung der 
Zusammenbrüche sahen, und blind gegen die Ursachen glaubten 
durch die unbeschränkte Haftpflicht so schwer geschädigt zu sein, 
während doch Vertrauensmissbrauch, Nachlässigkeit und Nicht- 
achtung der Beschlüsse der Vereinstage wie der Rathschläge 
SchuLze’s dazu geführt hatten. Es ist das gleiche Bild, das wir 
auch heute noch zum Theil in der Presse beobachten können, 
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28) Auf dem Allgemeinen Vereinstag zu Bremen (1874) erklärte ScHULzE 
mit Bezug auf die vorausgegangene Krisis und gegen Max HırscH als Gegner 
der Solidarhaft: „Wir haben aus den Erfahrungen der Krisis wieder die 
Ueberzeugung gewonnen, dass die Solidarhaft die einzig richtige Grundlage 
für unsere Genossenschaft ist... Das Publikum kommt unseren Vereinen mit 
vollem Vertrauen entgegen, weil es sieht, dass es nichts verliert... Es ist 
ein unendlich falscher Standpunkt, wenn man meint, man soll es sich so 
leicht als möglich machen, seine Verbindlichkeiten abzuschütteln. Dadurch 
ruinirt man einen Credit. .. Behalten wir daher unseren Wahlspruch: „Her 
mit dem Capital! Wir sind auch im Stande dem Capital die nöthigen Garan- 
tien zu bieten.“ 
29) Vgl. No. 46 Blätter für (Genossenschaftswesen von 1886. 
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