Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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über die Auseinandersetzung von grösster Wichtigkeit und Zweck- 
mässigkeit ist, denn sie hält die Mitglieder bei eintretender Ueber- 
schuldung von der Fahnenflucht zurück, sie hält die Mitglieder zu- 
sammen, um in gemeinsamer Thätigkeit allmählich, die Ueber- 
schuldung zu beseitigen. Und dies ist von ausserordentlichem 
Werthe, denn es rettet die Genossenschaft vor dem Verfall in 
Concurs®?). 
Wenden wir uns nun zu dem Einfluss der gesetzlichen Zu- 
lassung der beschränkten Haftpflicht auf die Entwicklung des 
Grenossenschaftswesens. 
Zunächst ist hervorzuheben, dass die Voraussage SCHULZE- 
DeLıtzcn’s die Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht würden 
auf dem gleichen genossenschattlichen Boden bleiben wie die mit 
unbeschränkter Haftpflicht und mit diesen gemeinsam ihre sociale 
Aufgabe verfolgen, sich erfüllt hat. Dank den zweckmässigen, 
gesetzlichen Bestimmungen ist der genossenschaftliche Charakter 
erhalten geblieben und finden wir im Allgemeinen beide Haftarten 
in den Genossenschaftsverbänden vereinigt. Es sind nur Aus- 
nahmen, dass Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht 
Sonderverbände bilden, und es ist dies dann auch weniger auf 
capitalistische als auf besondere wirthschaftspolitische Momente 
zurückzuführen. So besteht z. B. der erwähnte Verband des 
socialreformatorischen Genossenschaftswesens nur aus Genossen- 
schaften mit beschränkter Haftpflicht, der Grund dafür liegt 
dayin, dass die Gründer und Leiter dieses Verbandes gerade in der 
beschränkten Haftpflicht die Möglichkeit einer allgemeinen Einführ- 
ung genossenschaftlicher Geschäftsbetriebe erblickten, sie nahmen 
an, dass die wohlhabenden Klassen sich zur Förderung der wirth- 
schaftlich Schwachen mit diesen zu Genossenschaften mit be- 
49) Leider hat der Gesetzgeber nicht dem Wunsche der Genossenschaften 
nach gesetzlicher Regelung eines Umlageverfahrens ausserhalb des Concurses 
entsprochen.
	        
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