Quellen und Entscheidungen.
Ueber den Entwurf eines Reichsgesetzes betreffend
die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiff-
fahrt und der Flösserei.
Von
Dr. R. Martın, Oberlandesgerichtsrath in Hamburg.
Mit dem ım Reichsanzeiger vom 31. Juli 1893 veröffentlichten
Entwurf eines Gesetzes betreffend die privatrechtlichen Verhält-
nisse der Binnenschiffahrt und der Flösserei haben die seit mehr
als dreissig Jahren um die besondere gesetzliche Regelung dieses
Gegenstandes sich bemühenden Arbeiten der beteiligten Kreise
unseres Verkehrslebens einen vorläufigen Abschluss gefunden. Die
umfangreichen Vorarbeiten sind erst vor Kurzem in GotLDSCHMIDT’s
Zeitschrift für Handelsrecht, Beilageheft zu Band 35, S. 72 ft.
von RıEsser so eingehend besprochen worden, dass es nicht nöthig
erscheint, darauf zurückzukommen. Es ist nur hinzuweisen auf
die 1891 vom Central-Verein für Hebung der deutschen Fluss-
und Canalschiffahrt aufgestellte Binnenschiffahrts-Ordnung für die
Elbe, Oder und Weichsel, welche erst nach der Rıssser’schen
Arbeit entstanden ist, sowie auf den von RiEsser selbst verfassten
Entwurf. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten hatte das Reichs-
justizamt Grundzüge eines Binnenschiffahrts-Gesetzes ausarbeiten
lassen, welche im März 1893 einer in Berlin zusammengetretenen
Sachverständigen-Commission zur Berathung vorgelegt wurden.
Die Grundzüge sowie die Verhandlungen der Commission, welche
zu dem jetzt vorliegenden Entwurf geführt haben, sind von