Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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von Bruch“ und „frei von Leckage“ oder ähnlichen Clauseln 
zu zeichnen, soweit er nach den $$ 58 und 72 des Entwurfs 
daran noch ein Interesse haben könnte, wird man annehmen 
dürfen. In den $$ 60 und 75 hat der Entwurf sich die Be- 
stimmungen der Artt. 621 und 658 H.G.B. angeeignet, wonach 
ım Zweifel für die Höhe der Fracht Maass, Gewicht oder 
Menge der ausgelieferten Güter und wenn im Ladeschein Maass, 
Zahl oder Gewicht angegeben ist, diese Angabe für die Berech- 
nung der nach Maass, Zahl oder Gewicht bedungenen Fracht 
entscheidend ist, auch dann, wenn der Ladeschein mit der Clausel 
„Zahl, Maass und Gewicht unbekannt“ gezeichnet wird. Die 
Zweckmässigkeit dieser Vorschrift auch für den Binnenverkehr 
leuchtet obne Weiteres ein. 
Der Inhalt des Ladescheins, wie er im H.G.B. Art. 414 vor- 
geschrieben, wird in $ 69 durch Aufnahme der Bezeichnung des 
Schiffs und Vermerk der Meldeadresse auf dem Ladeschein er- 
weitert. Zur Ausstellung eines Ladescheins wird der Fracht- 
führer, abweichend von Art. 413 H.G.B., verpflichtet. Dagegen 
hat er das Recht, Aufgabe einer auf dem Ladeschein zu ver- 
merkenden Meldeadresse zu verlangen, wenn der Ladeschein an 
die Ordre einer Person gestellt wird, welche am Bestimmungsort 
weder ihren Wohnsitz noch eine Niederlassung hat. Bei der 
Meldeadresse ist ihm nach seiner Ankunft der Empfänger in 
der Person des (nach H.G.B. Art. 305) legitimirten Inhabers des 
Ladescheins aufzugeben. Auch diese zum Theil schon üblichen 
Bestimmungen dienen der Vereinfachung und Sicherung des Ver- 
kehrs. 
Zu 7. In diesem Punkte ist in $ 96 die Haftung des Fracht- 
führers für Reisegepäck im Wesentlichen in Uebereinstimmung 
mit dem Seerecht (H.G.B. Artt. 674, 675) verordnet. Für das 
Pfandrecht des Frachtführers an dem Gepäck verbleibt es bei 
der Vorschrift des Art. 409. 
Der fünfte Abschnitt ist der Haverei gewidmet und zwar 
namentlich der grossen Haverei, denn der wesentlich negative 
Begriff der besonderen Haverei bedarf eingehenderer Behandlung 
nicht. Wenp schon für das Seerecht die Ansicht sich vertreten
	        
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