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verwaltung solcher Verbände ab, wie weit vertragsmässige datio
in solutum zulässig sei. |
Veränderung der zeitlichen Bestimmung. Veränderung
der zeitlichen Bestimmung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten
des Einzelnen ist möglich durch Stundung bei Geldleistungen,
durch behördliche Bewilligung des Aufschubs bei anderen Leistun-
gen. Bestimmte Thatsachen können gesetzlichen Anspruch auf
Stundung und Aufschub begründen.
Vermögensverfall des Verpflichteten. Vermögensverfall
des Schuldners steht der Geltendmachung staatlichen Zwanges,
soweit er gegen die Person gerichtet ist, oder der Geltend-
machung der Verfangenschaft bestimmter Sachen des Verpflichteten
für die Erfüllung öffentlicher Zwecke, wenn Rechte Dritter nicht
hindernd im Wege liegen, nicht entgegen. Wo solche Verfangen-
schaft nicht vorliegt, ist der Staat für die Durchsetzung vermögens-
rechtlicher Ansprüche auf den Rechtsweg des Civilrechts angewiesen.
Einseitige Verfügung. Die Verfügung, auf dem Gebiete
des Privatrechts ein öffentlich-rechtlicher Titel, spielt auch auf
dem (Gebiete des öffentlichen Rechts als Entstehungsgrund von
Ansprüchen eine wichtige Rolle. Sie erzeugt den Anspruch un-
mittelbar. Aus den Verurtheilungen des Angeklagten im straf-
und polizeistrafgerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Geld-
strafen in die Kasse eines Armenfonds gehen die Ansprüche des
letzteren unmittelbar hervor. Eine unzulässige Zurücknahme der
darauf gerichteten Verfügung durch den Verfügenden berührt den
einmal entstandenen Anspruch nicht. Ausserdem kommt der
Verfügung noch die weitere Bedeutung zu, Parteiansprüche durch
Begründung von öffentlichen Pflichten dritter Personen zu
erfüllen, wie dies beispielsweise bei der Regelung von Woasser-
nutzungen der Fall ist, sowie die Nativität von Ansprüchen her-
vorzurufen. Letzteres gilt insbesondere von einzelnen Ansprüchen
des Staates aus dem Unterthansverhältnisse.
Ob aus der Verfügung ein Anspruch auf Aufrechterhaltung