Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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verwaltung solcher Verbände ab, wie weit vertragsmässige datio 
in solutum zulässig sei. | 
Veränderung der zeitlichen Bestimmung. Veränderung 
der zeitlichen Bestimmung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten 
des Einzelnen ist möglich durch Stundung bei Geldleistungen, 
durch behördliche Bewilligung des Aufschubs bei anderen Leistun- 
gen. Bestimmte Thatsachen können gesetzlichen Anspruch auf 
Stundung und Aufschub begründen. 
Vermögensverfall des Verpflichteten. Vermögensverfall 
des Schuldners steht der Geltendmachung staatlichen Zwanges, 
soweit er gegen die Person gerichtet ist, oder der Geltend- 
machung der Verfangenschaft bestimmter Sachen des Verpflichteten 
für die Erfüllung öffentlicher Zwecke, wenn Rechte Dritter nicht 
hindernd im Wege liegen, nicht entgegen. Wo solche Verfangen- 
schaft nicht vorliegt, ist der Staat für die Durchsetzung vermögens- 
rechtlicher Ansprüche auf den Rechtsweg des Civilrechts angewiesen. 
Einseitige Verfügung. Die Verfügung, auf dem Gebiete 
des Privatrechts ein öffentlich-rechtlicher Titel, spielt auch auf 
dem (Gebiete des öffentlichen Rechts als Entstehungsgrund von 
Ansprüchen eine wichtige Rolle. Sie erzeugt den Anspruch un- 
mittelbar. Aus den Verurtheilungen des Angeklagten im straf- 
und polizeistrafgerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Geld- 
strafen in die Kasse eines Armenfonds gehen die Ansprüche des 
letzteren unmittelbar hervor. Eine unzulässige Zurücknahme der 
darauf gerichteten Verfügung durch den Verfügenden berührt den 
einmal entstandenen Anspruch nicht. Ausserdem kommt der 
Verfügung noch die weitere Bedeutung zu, Parteiansprüche durch 
Begründung von öffentlichen Pflichten dritter Personen zu 
erfüllen, wie dies beispielsweise bei der Regelung von Woasser- 
nutzungen der Fall ist, sowie die Nativität von Ansprüchen her- 
vorzurufen. Letzteres gilt insbesondere von einzelnen Ansprüchen 
des Staates aus dem Unterthansverhältnisse. 
Ob aus der Verfügung ein Anspruch auf Aufrechterhaltung
	        
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