Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Processe ist nie bezweifelt worden; die im verwaltungsgerichtlichen 
überall ausdrücklich anerkannt. Es ist deshalb möglich der 
Erwerb der publicistischen Ansprüche aus einer Concession ohne 
unmittelbares Handeln der Erwerbenden, wenn das Ansuchen durch 
einen Mandatar gestellt wird und die Ausfertigung der Concessions- 
urkunde zu Händen des Mandatars erfolgt. Etwas dem öffent- 
lichem Recht Eigenthümliches ist die Entledigung von einer Ver- 
bindlichkeit oder Aenderung des Inhalts einer Verbindlichkeit 
durch Ueberwälzung derselben auf einen Stellvertreter. 
Die Befreiung von der Wehrpflicht durch Stellung eines Ersatz- 
mannes ist nach den modernen Wehrverfassungen nicht mehr 
möglich. Allein durch Aufstellung eines Stellvertreters seitens des 
Inhabers einer Gewerbsbefugniss wird die polizeistrafrechtliche 
Verantwortung für die Erfüllung der polizeilichen Pflichten auf 
den Stellvertreter überwälzt, und sie verwandelt sich in die Ver- 
antwortlichkeit für sorgfältige Wahl, gehörige Beaufsichtigung und 
rechtzeitige Entfernung des Untauglichen. 
Wenn die Verwaltungsbehörden Verpflichtungserklärungen zu 
Gunsten erst zu errichtender, Persönlichkeit geniessender Anstalten 
übernehmen, erwerben sie Ansprüche für die letzteren, ähnlich 
wie der ÖCurator eines nasciturus. 
Aenderung bestehender Verpflichtungsverhältnisse. Oef- 
fentlich-rechtliche Ansprüche können ihren Inhalt aus denselben 
Gründen ändern, wie privatrechtliche. Die Aenderung des Inhalts 
von Verträgen, aus welchen öffentliche Pflichten des Contrahenten 
entstehen, im Wege der Verabredung, kann sich indess nur mit 
Zustimmung des Staates und sonstiger Corporationen oder ande- 
rer juristischen Personen giltig vollziehen, welche Subjecte des 
Anspruchs sind, dem die öffentliche Pflicht entspricht. Aber auch 
einseitige Disposition des Berechtigten kann den Inhalt des An- 
spruchs verändern, ohne dass es einer Annahmeerklärung seitens 
des Verpflichteten bedürfte. Es gilt dies sowohl von den An- 
sprüchen des Staates wie des Einzelnen. Die praktisch häufigsten
	        
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