Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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sicht dürfte der Standpunkt, welchen die Schweiz hierbei ver- 
fochten hat, keinen Anlass zu Bedenken geben, dagegen kann 
nicht bezweifelt werden, dass das Verfahren der italienischen 
Regierung im Hinblick auf die vertragsmässig erfolgte Bindung 
der Zollsätze ein bedenkliches genannt werden muss. Wie bei 
dem privatrechtlichen Vertrage muss auch bei dem völkerrecht- 
lichen davon ausgegangen werden, dass Aenderungen der bei 
Abschluss vorhandenen Voraussetzungen, welche mit einer Aende- 
rung der durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen des 
einen oder andern Theils verbunden sind, nur durch die Willens- 
übereinstimmung beider Theile herbeigeführt werden können. 
Derjenige, welcher in einem Lande, in dem Papierwährung be- 
steht, ein Darlehen aufnimmt, genügt seiner Verpflichtung, wenn 
er die empfangene Summe in Papiergeld zurückzahlt, und der 
Gläubiger ist nicht befugt, die in Papiergeld angebotene Zahlung mit 
der Begründung nicht anzunehmen, dass er die Zahlung in Metall- 
geld verlange; umgekehrt braucht der Gläubiger, welcher unter 
der Herrschaft eines auf dem Boden der Goldwährung stehenden 
Gesetzes ein Darlehen ausgeliehen hat, sich die Zahlung der be- 
treffenden Summe in Papiergeld nicht gefallen zu lassen, er 
braucht dies selbst dann nicht zu thun, wenn die Gesetzgebung 
inzwischen zu einer anderen Währung übergegangen ist?). Nicht 
anders liegt die Sache bei dem völkerrechtlichen Vertrage. Die 
Währungs- und Geldverhältnisse sind bei dem Abschluss eines 
Zollvertrags von höchster Wichtigkeit, jeder Staat, der einen 
solchen Vertrag abschliesst, rechnet mit ihnen und muss mit 
ihnen rechnen, weil die vereinbarten Sätze erst dadurch für den 
Güteraustausch Bedeutung gewinnen, dass man sie mit jenen in 
Beziehung bringt. Einem Staate, dessen Valutaverhältnisse schlecht 
und schwankend sind, können höhere Zollsätze zugestanden 
werden als einem Staate, der eine feste und hohe Valuta besitzt. 
*) Dies ist jedoch nicht unbestritten.
	        
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