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prozessualischen Verfahren (88 77, 79), insbesondere ist auf Grund
der allgemeinen Vollmacht der Bevollmächtigte auch zur Vor-
nahme solcher Handlungen berechtigt, welche sonst Special-
vollmacht erfordern (Vergleich, Verzicht, Anerkenntniss). Analog
8 143 Abs. 2 O.-P.-O. kann das Schiedsgericht durch unanfecht-
baren Beschluss Vertreter, welche, ohne Rechtsanwälte zu sein,
die Vertretung geschäftsmässig betreiben, zurückweisen. Der Tod
des Berufungsklägers unterbricht das Verfahren; die Unter-
brechung bewirkt hier einen Stillstand und Aufhören des Laufes
jeder Frist. Sie dauert bis zur Aufnahme des Verfahrens durch
den Rechtsnachfolger, bei Verzögerung dieser Aufnahme kann
die Gegenpartei die Fortsetzung betreiben. Im Verfahren
kann eine Streitgenossenschaft vorkommen, wenn mehrere Ver-
sicherte aus demselben Betriebsunfall gegen die gleiche Berufs-
genossenschaft Ansprüche erheben, oder die Krankenkasse oder
ein Armenverband wegen behaupteter Rechtsnachfolge eine Neben-
intervention vornimmt. Hier finden die 88 56f., 63f. O.-P.-O.
analoge Anwendung’).
4) Das eigentliche Verfahren.
Die Feststellung aller Entschädigungsansprüche aus Unfällen
soll nach $ 57 U.-V.-G. ohne weiteren Antrag durch die Organe
der Berufsgenossenschaften von Amtswegen eingeleitet werden,
und zwar sobald die Thatsachen, welche die Art und den Um-
fang bedingen, feststehen ($ 58). Gegen den ablehnenden und
den, eine Entschädigung feststellenden Bescheid ($ 61), findet
die Berufung an das Schiedsgericht statt. Sie ist bei Vermeidung
des Ausschlusses binnen vier Wochen nach der Zustellung des
Bescheides bei dem Vorsitzenden desjenigen Schiedsgerichts zu
erheben, ‘in dessen Bezirk der Betrieb, in welchem der Unfall
sich ereignet hat, belegen ist. Der Bescheid muss der Bezeich-
nung der für die Berufung zuständigen Stelle bezw. des Vorsitzen-
den des Schiedsgerichts, sowie die Belehrung über die einzu-
haltenden Fristen erhalten. Die Berufung hat keine aufschiebende
14) 8. PırLoty 8. 637.
15) 8. Pınorry S. 638.