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Principe freier Würdigung des von den Parteien beschafften Be-
weismateriales auf dem Rechte und der Pflicht freiester Berück-
sichtigung alles dessen, was zur Aufklärung dient. Das Schieds-
gericht kann deshalb alle Beweise von Amtswegen aufbieten, es
erhebt aber auch die von den Parteien angebotenen Beweise. Die
Beweisaufnahme kann in der Vorlegung von Urkunden und Er-
klärung über deren Inhalt, Augenscheinseinnahme, Vernehmung
von Zeugen und Sachverständigen bestehen. Der Parteieneid (ge-
richtlich auferlegter und zugeschobener) ist kein zulässiges Beweis-
mittel?®). Die Zeugenvernehmung richtet sich nach 88 356f.
C.-P.-O.; die Verweigerungsgründe sind die gleichen (88 348—350),
über die Rechtmässigkeit entscheidet das Schiedsgericht, gegen
dessen Bescheid richtet sich die Beschwerde an das Reichs- bezw.
Landesversicherungsamt ($ 17). Die Zwangsmittel verhängt das
Amtsgericht nach Vorschrift der 88 345, 355, 374 O.-P.-O. (Vor-
führung, Geldstrafen und Haft). Zeugen und Sachverständige er-
halten Gebühren nach Massgabe der G.-Ordnung vom 30. Juni
1878; die Beschwerde gegen die Festsetzung geht an das Schieds-
gericht bezw. Reichsversicherungsamt ?®).
Das Sitzungsprotokoll fixirt als Grundlage der Entscheidung
alle erheblichen Punkte und wird vom Protokollführer selbständig
aufgenommen, festzustellen sind hierin: Anerkenntnisse, Verzicht-
leistungen, Vergleiche und sonstige Anträge und Erklärungen der
Betheiligten, welche von den Schriftsätzen abweichen, Beschlüsse
des Schiedsgerichts sowie die Formel der Entscheidung ($ 14)**).
In einigen Fällen wird die Verhandlung ausgesetzt oder ein-
gestellt. Eine Aussetzung findet statt, wenn eine Partei stirbt
oder prozessunfähig wird, sowie bei Streitigkeiten über Ansprüche
von Angehörigen oder Hinterbliebenen, falls das familienrechtliche
Verhältniss zum Versicherten im Wege des Civilprozesses festzu-
stellen ist. Einstellung des Verfahrens erfolgt, wenn die eingelegten
Rechtsmittel zurückgezogen werden, sowie dann, wenn während des
22) S. ZELLER, L. c. S.49, PıLorty $. 652.
25) $, Zeller, L. c. 8. 53.
24) Das vom Reichsvers.-Amt aufgestellte Musterformular d. A. R. 1886
S.T7. ZELLER, L. c., Beilage 5 8. 89.
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