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Seite hin begreift dies die Gegnerschaft gegen das bis jetzt meist noch
geltende Princip der Mehrheitsherrschaft, indem er anerkennt, dass der Ge-
sammtheit des durch die wahlfähigen Bürger vertretenen Volkes die Mit-
wirkung bei der Gesetzgebung gebühre und nicht der blossen Mehrheit; er
verwirft deshalb dasjenige Wahlprincip, welches der Hälfe plus Eins der Ab-
stimmenden die Herrschaft zuspricht; nur erklärt er dessen bisher übliche
Bezeichnung als das des absoluten Mehrs für falsch und benennt es „das
Princip des Hälftenmehrs“. Mit Nachdruck bekämpft er deshalb auch ver-
schiedene Ausführungen in dem bekannten Gutachten des Professors HıLTy,
welches den Anhängern des Hergebrachten vielfach zum Hauptstützpunkt
dient. Nach der positiven Seite hin verlangt er Mehrzahl-Wahlkreise, und
dass in solchen die Gesammtstimmenzahl getheilt werde durch die um Eins
vermehrte Zahl der Mandate; man müsse also, um gewählt zu sein, im
Zweierkreise ein Drittheil, im Zehnerkreise ein Elftel der Stimmen haben.
Er anerkennt dabei (S. 69), dass, je grösser die Zahl der zu Wählenden ist,
desto besser die Vertretung die Anschauungen der Gesammtheit darstelle.
Verfasser gefällt sich darin, die Bezeichnung des „absoluten Mehrs* auf dieses
System zu übertragen. Uns will bedünken, als sei der Jurist hier allzusehr
im Stiche gelassen worden vom Mathematiker. Denn wenn z.B. ®/ıı auf die
Partei A, ®/ıı auf die Partei B und ’/ıı auf C entfallen in einem Zehnerkreise,
so wird doch kein Mathematiker und kein Laie zugeben, dass Ü kraft eines
„absoluten Mehrs“ ein Mandat erhalte. Was Verfasser will, ist sachlich die
von den Proportionalisten erstrebte Proratavertheilung. Durch willkürliche
Etiquettirung kann man an der Sache selbst nichts ändern. Wenn Dr. Kern
die etwas verwickelt scheinenden Berechnungen von Viktor D’Honpr und
HAsENBACH-BiIscHorF bekämpft, so übersieht er dabei, dass seine Berechnungs-
art öfters im Stiche lässt. Nehmen wir z. B. einen Zehnerkreis mit 142 000
Abstimmenden, so dass das Elftel 12 909 beträgt.
1. Ergebniss;
A : 77455 = 6
B : 387277 =
C:12909 -1
D : 12909 = 1
zusammen 11
Hier hätten wir ein Mandat zu viel.
2. Ergebniss.
A : 87455 = 6
B: 48727 -°3
CC: 5818 = 0
zusammen 9
Hier hätten wir ein Mandat zu wenig.