Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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geboten. Auch darin ist dem Verfasser beizupflichten, dass das Irrenwesen 
und Entmündigungsverfahren nicht, wie dies bisher der Fall, vorwiegend von 
civilrechtlichen Gesichtspunkten, sondern wesentlich vom Stand- 
punkte des öffentlichen Rechts aus neu zu ordnen ist; nur da, wo die 
Gefährdung der Allgemeinheit oder des öffentlichen Wohls durch den Irren 
oder die Fürsorge für diesen selbst ein staatliches Einschreiten gebietet, 
erscheint ein Entmündigungsverfahren gerechtfertigt. 
Dagegen ist nach der Ansicht des Berichterstatters die Einführung des 
Geschworeneninstituts hier nicht zu empfehlen. Neukamp. 
Prof. Dr. Jos. Albert, Die deutsche Jagdgesetzgebung nach ihrem 
dermaligen Stande. München 1890. 76 S. M. Rieger’sche Uni- 
versitätsbuchhandlung. 
Die vorliegende Arbeit, welche nur den Anspruch erhebt, „einen Nach- 
weis der sämmtlichen deutschen Jagdgesetze mit vergleichender Zusammen- 
stellung ihrer wesentlichsten Bestimmungen zu geben“, hat diesen ihren 
Zweck in befriedigender Weise erreicht. Nach einer kurzen geschichtlichen 
Einleitung über die Entstehung des Jagdrechts behandelt der Verfasser in 
fünf Abschnitten das jetzt geltende materielle Jagdrecht (S. 16—42);. die 
Jagdpolizei (S. 43—56); das Jagdstrafrecht (S. 57—67); den Jagdstrafprocess 
(S. 68—70) und endlich den Wildschaden (8. 71—76). — Das neue preus- 
sische Wildschadengesetz vom 11. Juli 1891 (G.-S. S. 307) hat selbstredend 
in der Darstellung noch keine Berücksichtigung finden können, so dass die- 
selbe in dieser Hinsicht nicht mehr den jetzigen Stand des geltenden Rechts 
wiedergibt. Neukamp. 
Ed. Koppers, Gerichtsassessor, Zusammenstellung der in den ein- 
zelnen ausländischen Staaten geltenden Bestimmungen 
über die Verpflichtung des Klägers zur Sicherheitsleistung 
für die Prozesskosten, über Gewährung des Armenrechts 
an Ausländer und Vollstreckung ausländischer Civil- 
urtheile. Berlin 1891. Verlag von Franz Vahlen. 103 S. 
Eine besonders für den Praktiker ebenso werthvolle Arbeit, wie das 
Buch von Deuiıvs, wird in der vorliegenden „Zusammenstellung“ von KoPppErs 
dargeboten. Wenn in der Arbeit auch grössere, selbständige, wissenschaft- 
liche Ausführungen nicht enthalten sind, so ist doch schon die Zusammen- 
fassung, geschickte Verarbeitung und übersichtliche Anordnung des massen- 
haften und überall zerstreuten Materials als ein bleibendes und nicht gering 
zu veranschlagendes Verdienst des Verfassers zu bezeichnen. 
Ueber den reichen Inhalt des Büchleins, der den auf die Arbeit ver- 
wendeten grossen Fleiss des Verfassers erkennen lässt, können nur einige 
kurze orientirende Andeutungen gegeben werden. —
	        
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