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geboten. Auch darin ist dem Verfasser beizupflichten, dass das Irrenwesen
und Entmündigungsverfahren nicht, wie dies bisher der Fall, vorwiegend von
civilrechtlichen Gesichtspunkten, sondern wesentlich vom Stand-
punkte des öffentlichen Rechts aus neu zu ordnen ist; nur da, wo die
Gefährdung der Allgemeinheit oder des öffentlichen Wohls durch den Irren
oder die Fürsorge für diesen selbst ein staatliches Einschreiten gebietet,
erscheint ein Entmündigungsverfahren gerechtfertigt.
Dagegen ist nach der Ansicht des Berichterstatters die Einführung des
Geschworeneninstituts hier nicht zu empfehlen. Neukamp.
Prof. Dr. Jos. Albert, Die deutsche Jagdgesetzgebung nach ihrem
dermaligen Stande. München 1890. 76 S. M. Rieger’sche Uni-
versitätsbuchhandlung.
Die vorliegende Arbeit, welche nur den Anspruch erhebt, „einen Nach-
weis der sämmtlichen deutschen Jagdgesetze mit vergleichender Zusammen-
stellung ihrer wesentlichsten Bestimmungen zu geben“, hat diesen ihren
Zweck in befriedigender Weise erreicht. Nach einer kurzen geschichtlichen
Einleitung über die Entstehung des Jagdrechts behandelt der Verfasser in
fünf Abschnitten das jetzt geltende materielle Jagdrecht (S. 16—42);. die
Jagdpolizei (S. 43—56); das Jagdstrafrecht (S. 57—67); den Jagdstrafprocess
(S. 68—70) und endlich den Wildschaden (8. 71—76). — Das neue preus-
sische Wildschadengesetz vom 11. Juli 1891 (G.-S. S. 307) hat selbstredend
in der Darstellung noch keine Berücksichtigung finden können, so dass die-
selbe in dieser Hinsicht nicht mehr den jetzigen Stand des geltenden Rechts
wiedergibt. Neukamp.
Ed. Koppers, Gerichtsassessor, Zusammenstellung der in den ein-
zelnen ausländischen Staaten geltenden Bestimmungen
über die Verpflichtung des Klägers zur Sicherheitsleistung
für die Prozesskosten, über Gewährung des Armenrechts
an Ausländer und Vollstreckung ausländischer Civil-
urtheile. Berlin 1891. Verlag von Franz Vahlen. 103 S.
Eine besonders für den Praktiker ebenso werthvolle Arbeit, wie das
Buch von Deuiıvs, wird in der vorliegenden „Zusammenstellung“ von KoPppErs
dargeboten. Wenn in der Arbeit auch grössere, selbständige, wissenschaft-
liche Ausführungen nicht enthalten sind, so ist doch schon die Zusammen-
fassung, geschickte Verarbeitung und übersichtliche Anordnung des massen-
haften und überall zerstreuten Materials als ein bleibendes und nicht gering
zu veranschlagendes Verdienst des Verfassers zu bezeichnen.
Ueber den reichen Inhalt des Büchleins, der den auf die Arbeit ver-
wendeten grossen Fleiss des Verfassers erkennen lässt, können nur einige
kurze orientirende Andeutungen gegeben werden. —