Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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so muss zugegeben werden, dass die weitere Untersuchung diesen Gedanken 
consequent durchgeführt hat. 
Als Anhang ist den Ausführungen des Verfassers eine sehr lesenswerthe 
Skizze über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand des Anklage- 
rechts in England, Frankreich, Deutschland, Oesterreich und Italien bei- 
gegeben (S. 72—148). — 
Wenn man auch der Beweisführung ScHhmipt’s in manchen Punkten 
nicht beipflichten kann, so muss doch die Arbeit als ein sehr werthvoller 
Beitrag zur Lösung einer der wichtigsten Fragen des Strafprozesses be- 
zeichnet werden. — Neukamp. 
Dr. Delius, Gerichtsassessor. Die Auslieferung flüchtiger Verbrecher 
aus fremden Ländern nach dem Königreich Preussen. Zum 
praktischen Gebrauch bearbeitet. Berlin 1890. Carl Heymann’s Ver- 
lag. VIu. 122 8. 
Von der Erwägung ausgehend, dass Auslieferungssachen nicht allein 
sehr sorgfältig, sondern auch recht schnell bearbeitet werden sollen, hat der 
Verfasser das vielfach in einzelnen Staatsverträgen und Ministerial-Anwei- 
sungen zerstreute Material über das bei Erwirkung der Auslieferung flüchtiger 
Verbrecher aus dem Auslande nach Preussen zu beobachtende Verfahren in 
höchst dankenswerther Weise systematisch zusammengestellt und da- 
durch dem Praktiker einen grossen Dienst erwiesen. 
In 10 Paragraphen sind folgende Materien behandelt: die Hauptgrund- 
sätze der Auslieferungsverträge; die Auslieferungsdelicte; das Geltungsgebiet 
der Auslieferungsverträge; die Auslieferung aus Ländern, mit denen kein 
Vertrag besteht; der Auslieferungsantrag; die vorläufige Festnahme flüchtiger 
Personen zur Sicherung ihrer Auslieferung; die Ausführung der Auslieferung; 
die Auslieferung auf Grund der einzelnen (mit 18 verschiedenen Staaten ab- 
geschlossenen) Verträge; die Ablieferung flüchtiger Verbrecher: a) aus 
Ländern, in welchen das Deutsche Reich Consulargerichtsbarkeit übt; b) aus 
den deutschen Schutzgebieten. 
In dem Anhang sind verschiedene Muster mitgetheilt, nach denen die 
in Auslieferungsangelegenheiten erforderlichen Schriftstücke abzufassen sind. 
Ferner enthält derselbe die Verzeichnisse verschiedener ausländischer Gerichts- 
behörden und der mit Gerichtsbarkeit ausgestatteten deutschen Consuln. 
Einen besonderen wissenschaftlichen Werth hat die No. 9 des An- 
hangs, welche unter der Ueberschrift: „Der Ausgelieferte vor den preussi- 
schen Gerichten“ einige der interessantesten Streitfragen aus dem internatio- 
nalen Straf- und Strafprozessrecht behandelt, so z. B. die Einreden gegen die 
rechtliche Gültigkeit der Auslieferung, diejenigen aus der Thatsache der er- 
folgten Auslieferung und die prozessualische Behandlung der Einreden aus 
der Auslieferungsklausel.
	        
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