Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

Der neue österreichische Entwurf einer Civilprocess- 
Ordnung‘). 
Von 
Landrichter K. ScHnEIDErR (Cassel). 
Der Pendelschlag der Entwicklung unseres Processrechts scheint 
mit dem Entwurfe einer Civilprocessordnung für Oesterreich wieder 
1) Es handelt sich um drei Gesetzentwürfe, nämlich über „das gerichtliche 
Verfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten*, „die Ausübung der Gerichts- 
barkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechts- 
sachen* und über „das Executions- und Sicherungsverfahren“, die im Frühjabre 
dem Abgeordnetenhause in Wien vorgelegt sind. Ihre Systematik ist von 
der bei uns hergebrachten abweichend, so dass hier, wo die civilprocessaulischen 
Vorschläge besprochen werden sollen, doch auch die beiden letzten Entwürfe 
zu berücksichtigen sind; sie sollen im folgenden mit P.O., G.V. und Zw.G. 
abkürzend bezeichnet werden. — An Literatur sind bereits zu nennen: Die 
Verhandlungen des Abgeordnetenhauses zu Wien vom 22. März 1893, die 
nach der beschlossenen Commissionsberathung im Herbste voraussichtlich 
wieder aufgenommen werden; die kurze Anzeige der Gesetze von SCHRUTKA- 
RECHTENSTAMM in HEYMANNS juristischen Litteraturblatte; der Aufsatz von 
Dr. O. BAEHR in den „Grenzboten“ III, 1893 S. 101. Aehnliche Vorschläge, 
wie die P.O. scheint Horn in seiner Schrift „Zur Reform des deutschen 
Civilprocesses* zu machen (1893). An Vorarbeiten sind hauptsächlich die Ab- 
handlungen des Hauptverfassers der Entwürfe, des Prof. Dr. Franz. KLEın zu 
Wien, zu beachten: „Schuldhafte Parteihandlung“ und „Pro futuro“ ; ferner 
die Aufsätze von FRÄNKEL (in GRÜNHUTS Zeitschrift 19. Heft 1); von GERT 
und HögeL in den Wiener „Juristischen Blättern XXI. Nr. 4—6 u. 22, sowie 
das „Stimmungsbild“ in XXII. Nr. 28 ff. und ein Vortrag von FRÄNKEL vom 
1. April 1891 in der Wiener juristischen Gesellschaft. Ich selber bin in meiner
	        
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