Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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„Kreis- und Landgerichte“ (G.V. $ 52 und 53) und 
de Oberlandesgerichte ein; als Revisionsinstanz der 
oberste Gerichtshof (G.V. $ 3), wofür sehr sorgfältige Erwäg- 
ungen massgebend gewesen sind (G.V. S. 48, 49). In jenen 
„Bagatellsachen“ ist jedoch die Revision ausgeschlossen (P.O. 
$ 522, Abs. 2); leider übrigens auch die Aufhebung des erst- 
instanzlichen Urtheils durch das Berufungsgericht wegen „Nichtig- 
keit“ (P.O. $ 495 Nr. 8 und $ 521), „wenn die Fassung des Ur- 
theils so mangelhaft ist, dass dessen Ueberprüfung nicht mit 
Sicherheit vorgenommen werden kann; wenn das Urtheil mit sich 
selbst in Widerspruch ist, oder für die Entscheidung keine Gründe 
angegeben sind“!?). Der ‚„Recurs“, etwa die „Beschwerde“ der 
deutschen C.P.O., geht jedoch unter gewissen Bedingungen auch 
in Bagatellsachen an den obersten Gerichtshof (P.O. $ 537). Für 
Handels-, See- und Bergrechtssachen sind besondere Zuständig- 
keitsbestimmungen vorgesehen: G.V. $ 1, 2, 54—56. Von Bedeut- 
ung ist esferner für die Organisation der Gerichtsbehörden, dass 
ihnen das Amt der Gerichtsvollzieher fehlt, da das „Regime des 
freien Parteibetriebes für das Zustellungswesen‘“ (P.O. S. 188, 215) 
abgelehnt ist (P.O. $ 88 und 91), und ebenso der Betrieb der 
Zwangsvollstreckung von Amtswegen erfolgt (Zw.G. S. 142). Die 
Zustellungen werden entweder durch die Gerichtsdiener, auch 
durch die Orts- und Gutsvorsteher oder, der Regel nach, durch 
die Post besorgt, deren Zuverlässigkeit grosses Lob gespendet 
wird (P.O. S. 216);!%) das Verfahren ist durch einige sorgfältig 
über die Ohren zieht, ebenso webe thut, wie dem Ochsen. Die Justizgesetzgebung 
hat wahrlich einen schlüpfrigen und abschüssigen Standpunkt, wenn sie diese 
triviale Wahrheit verleugnet und dem Eigenthumsrechte am Tagelöhnerhäus- 
chen ein geringeres Maass von Schutzmitteln zumisst, als dem Eigenthums- 
rechte am Herrenhaus.“ Aehnliche Erwägungen im socialpolitischen Sinne 
bei JAstrow a. a. OÖ. Auf der anderen Seite gilt aber auch hier das Wort: 
Man soll nicht mit Kanonen nach Spatzen schiessen! 
15) Wje weit hier die Abhülfe durch $ 515 u. 516 P.O. reicht, kann 
ich an dieser Stelle nicht erörtern (P. O. S. 306 u. 307). 
16) In Italien besorgt sie sogar die Wechselproteste. In welch ausser- 
Archiv für öffentliches Recht. IX. 1. ö
	        
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