Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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Privatbahnunternehmungen haben fast ausnahmslos Anleihen auf- 
nehmen*® müssen. Die Anleiheschuld der Privateisenbahnen betrug 
am 31. März 1894 nach amtlicher Feststellung noch 170103329 M. 
also 37,2°/o des gesammten Bahnaufwandes und diese der Neben- 
bahnen 21816000 M. gleich 23°%. Bei den Kleinbahnen über- 
steigt die Darlehnsschuld bisweilen das Grundvermögen um das 
doppelte. Je lebhafter und schneller der Ausbau des Bahnnetzes 
betrieben wird, desto leichter werden die eigenen Mittel der 
Unternehmer versagen und desto grösser die Beträge sein müssen, 
wegen deren Hergabe man den Geldmarkt in Anspruch zu 
nehmen hat. 
  
  
68 Oben 8.79 Anmerkung 11, S. 82, 83.
	        
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