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lich zu erfolgen. Es ist von vornherein klar, dass das öster-
reichische System für die Geschäftswelt weitaus bequemer ist als
das unsrige. Für den Anmeldenden ist nach unserem System
die Möglichkeit eines unmittelbaren mündlichen Verkehrs mit der
Registerbehörde ausgeschlossen. Er darf seine Anmeldung aus-
schliesslich schriftlich beim Patentamte anbringen und wird fortan
grösstentheils darauf angewiesen sein, sich eines Patent- oder
Rechtsanwaltes zu bedienen, während er bislang seine Anmeldung
einfach mündlich beim Amtsgericht anbringen konnte. Auf alle
Fälle wird sicher die Anmeldung umständlicher und kostspieliger,
als sie bisher war. Für die Anmeldung hätte, wie bisher, ohne
Schaden für das Prinzip der Centralisirung das Amtsgericht neben
der Centralbehörde zuständig bleiben können. Das Amtsgericht
hätte das Anmeldeprotokoll an die Centralbehörde einzusenden
gehabt, welche letztere die Vorprüfung vorzunehmen und alles
Weitere zu veranlassen gehabt hätte. Allerdings haben sich gegen
das im neuen Gesetze beliebte System, welches, ähnlich wie die
sog. Reichsjustizgesetze, den unmittelbaren Verkehr mit den Be-
hörden erschwert und in gewissem Sinne den Anwaltszwang in-
volvirt, keine Stimmen erhoben. Indess ist zu beachten, dass die
Kritiken des Entwurfes naturgemäss weniger aus den Kreisen
der unmittelbar interessirten Geschäftswelt, sondern fast ausschliess-
lich von Patentanwälten und Ingenieuren ausgingen, die bei dieser
Frage nicht unparteiisch sind. REULING (Beitr. S. 5) schlägt
vor, wenigstens für Geschäftsbetriebe mit lokal begrenztem Ab-
satzgebiete, z. B. Brodfabriken, Ziegeleien, die bei den Amts-
gerichten_geführten Zeichenrollen fortbestehen zu lassen, aber die
Wirkungen des Eintrages auf den jedesmaligen Amtsgerichtsbezirk
zu beschränken. Die Bedürfnisse derjenigen Industrien, für
welche nur der lokale Schutz Interesse hat, wären damit sicher-
lich befriedigt und eine zweckentsprechende Entlastung des Oen-
tralmarkenregisters herbeigeführt worden.
Die subjektive Berechtigung, ein Waarenzeichen ein-