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Arbeiterversicherung hat sich, ihrer speziellen Natur und Auf-
gabe entsprechend, im Gegensatze zu manchen anderen Materien
des Arbeiterschutzes!® völlig unabhängig von religiösen und kirch-
lichen Erwägungen entfaltet ".
Zwar bezeichnet die Botschaft Kaiser Wilhelms I. vom
17. Nov. 1881'?, diese „magna charta der Sozialpolitik des
deutschen Reiches“ !?, die Fürsorge für erkrankte, verunglückte,
invalide und altersschwache Arbeiter als „eine der höchsten Auf-
gaben jedes Gemeinwesens, welches auf dem sittlichen Funda-
mente des christlichen Volkslebens steht“; zwar erklärt
ferner die Thronrede vom 22. Nov. 18881, mit welcher Kaiser
Wilhelm II. das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz be-
gleitete, es sei eine „Aufgabe der Staatsgewalt, durch organische
Einrichtungen die Bethätigung der auf dem Boden des Chri-
stenthums erwachsenden Nächstenliebe als eine Pflicht der
staatlichen Gesammtheit zur Anerkennung zu bringen“; zwar
spricht endlich ein Erlass Kaiser Wilhelm’s II. vom 4. Febr.
18905 von einer Förderung der Gesetzgebung in der gleichen
S. 806/307, Bd. II S. 463), obgleich es des Arbeiterrechts und des Arbeiter-
schutzes mehrfach (z.B. Bd. I S. 70ff., 295ff., 305#.) gedenkt. — Etwas
ganz anderes ist es natürlich, wenn die Kirche nach dem Zustandekommen
der Gesetze dafür sorgte, dass sie von der Geistlichkeit studiert und ihre
Vorzüge den betheiligten Volkskreisen nahegeführt wurden. Vgl. z. B. den
Erlass des Bischofs von Ermland vom 1, Mai 1890 im Pastoralblatt für
die Erzdiözese Ermland, Jahrg. XXI, Braunsberg 1890 S. 54/55.
10 Vgl. die oben 89.351 Anm. 6 erwähnten Beispiel aus dem Reichs-
gesetz vom 1. Juni 1891.
1! Das muss hervorgehoben werden, weil eine Berücksichtigung reli-
giöser Ideen und ein wesentlich kirchlicher Charakter bei einzelnen Sätzen
oder bei ganzen Materien des positiven Rechts nichts durchaus seltenes ist;
man denke an den prozessualischen Eid und an das ältere Eherecht.
12 eber diese Botschaft vgl. mein Lehrbuch des Reichsversicherungs-
rechts $ 13 8. 59 fl.
ı? Wegen dieses Ausdrucks vgl. ebenda 8.63 Ann...
13 Vgl. 8 18 8. 75ff. meines Lehrbuchs.
15 Erlass an die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Handel und
Archiv für Öffentliches Recht. X. 3. 24