Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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Hinterbliebenen; Feststellung der Eheschliessung als Voraus- 
setzung für den Anspruch der Heirathenden auf Rückzahlung der 
Hälfte der von ihr geleisteten Beiträge zur Invaliditäts- und Alters- 
versicherung sowie als Voraussetzung für die Beendigung .des 
der Wittwe eines verunglückten Arbeiters zustehenden Anspruchs 
auf Unfallsrente und für die Abfindung dieser Wittwe in Kapital. 
Bald pfarramtliche, bald standesamtliche Urkunden 
interessiren je nach Lage des Einzelfalls für die nachstehenden 
Punkte: Feststellung der erreichten Altersstufe (vollendetes 13., 
bezw. 14., bezw. 16. Lebensjahr) als Voraussetzung der subjek- 
tiven Versicherungspflicht bezw. der Berechtigung zu freiwilliger 
Versicherung oder als Grundlage für Berechnung des Tagelohnes, 
der Versicherungsbeiträge und der Unterstützungen; Feststellung der 
Geburt als Voraussetzung der Verwandtschaft ın auf- bezw. ab- 
steigender Linie und der durch sie gerechtfertigten Ansprüche 
der Aszendenten bezw. Deszendenten und als Voraussetzung der 
Ansprüche von Familienangehörigen des Erkrankten auf freie Kur 
und Kurmittel bezw. Krankengeld; Feststellung der Eheschlies- 
sung als Grundlage der Ansprüche hinterbliebener Ehegatten. 
Diese Bedeutung der pfarramtlichen Urkunden als Beweis- 
material für Geburt, Eheschliessung und Tod ist nun allerdings 
nichts, was der Kombination des Kirchenrechts gerade mit dem 
Reichsversicherungsrecht eigenthümlich wäre, sie begegnet vielmehr 
durchweg auch im übrigen Rechtsleben, sobald die erwähnten 
Thatsachen von rechtserheblicher Wichtigkeit sind. Der Kom- 
bination des Kirchenrechts mit dem Reichsversicherungsrecht 
eigenthümlich — wenngleich hier wiederum nicht auf kirchliche 
Urkunden im Besonderen eingeschränkt — ist aber der Umstand, 
dass die genannten Urkunden bisweilen kostenfrei ausgestellt 
werden müssen*®. Denn das Krankenversicherungsgesetz *? statuirt 
4 Vgl. dazu mein Lehrbuch $ 117 S. 865 sub 2, $ 103 S. 828 sub 3 
und $ 170 8. 934 sub 1. 
4 Krankenversicherungsgesetz $ 781.
	        
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