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die bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Personen die bene-
fiziarisch Berechtigten, mag es sich um Intestat- oder Testat-
nachlässe handeln. Da es in England keine lex Falcidia giebt,
kann es vorkommen, dass der Repräsentant nur Repräsentant
und nicht benefiziarisch berechtigt ist. Der gerichtlich bestellte
Mobiliarnachlassrepräsentant führt in England die Bezeichnung
„administrator“, ein Ausdruck, welcher leicht zu irrthümlichen
Schlüssen verleitet. Ebenso wie der Executor ist der Admini-
'strator formeller und materieller Repräsentant und vollberech-
tigter Successor in den Mobiliarnachlass; er ist nicht bloss ein
gerichtlich bestellter Nachlasscurator. Zwischen Executor und
Administrator besteht indessen insofern ein fundamentaler Unter-
schied, als ersterer vom Verstorbenen selbst ernannt, letzterer
dagegen nur vom Nachlassgericht bestellt ist. Daher succedirt
der Administrator erst mit seiner gerichtlichen Bestellung, während
der Executor sofort mit dem Tode des Testators in den Mobi-
liarnachlass eintritt. (Williams, Law of Executors and Admini-
strators, 1893, Vol. I, p. 242.)
Der soeben gedachte Unterschied giebt die Lösung zu der
oben aufgeworfenen Frage. Ein Administrator kann in der Regel
vor seiner gerichtlichen Bestellung nicht thätig werden, und ins-
besondere ist vor seiner Bestellung Niemand befugt, eine Nach-
lassforderung zu kündigen. Ganz anders ist die rechtliche Posi-
tion eines Executor vor seiner nachlassgerichtlichen Anerkennung.
Er kann sich in den Besitz des Mobiliarnachlasses setzen, Nach-
lassschulden zahlen, Verzichte auf dieselben acceptiren; er kann
Nachlassforderungen erlassen, Zahlungen auf dieselben in Empfang
nehmen, und wegen rückständiger Pacht und Hausmiethe pfänden.
Hatte der Testator bei Vermeidung einer Strafe Zahlung an einem
bestimmten Termine versprochen oder stipulirt, so verfiel früher
die Strafe, wenn der Executor nicht rechtzeitig zahlte bezw. nicht
rechtzeitig an denselben gezahlt wurde, mochte der Executor auch
noch nicht nachlassgerichtlich anerkannt sein. Heute wird aller-