Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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spruche nachzukommen, so kann der Beklagte das Verfahren als 
chikanös bezeichnen und Einstellung desselben bis zur Erwirkung 
des probate beantragen. 
Hat der Beklagte die Mobilien nach dem Tode des Testa- 
tors an sich genommen, so kann der executor, ohne als solcher 
aufzutreten, auf Grund seines konstruktiven Besitzes klagen. 
Denn die mit dem Tode des Testators eintretende Succession 
giebt dem executor gleichzeitig konstruktiven Besitz (im Gegen- 
satz zum thatsächlichen Besitz). Dem Beklagten steht es jedoch 
offen, das Eigenthum zu bestreiten, in welchem Falle die Beweis- 
last den executor trifft, so dass dieser auch in diesem Falle ohne 
Vorlegung des probate nicht durchdringen kann. 
Hatte der executor, bevor der Dritte die Nachlassmobilien 
an sich nahm, nicht bloss construktiven, sondern thatsächlichen 
Besitz derselben, so kann der executor, ohne als solcher aufzu- 
treten, auf Grund des thatsächlichen Besitzes klagen. Da nun 
der thatsächliche Besitz prima facie-Beweis des Eigenthums er- 
bringt, hat der executor keinen weiteren Beweis seines Eigen- 
thums vorzuführen, mithin kein probate vorzulegen, sondern bleibt 
es dem Beklagten überlassen, nachzuweisen, dass der Kläger nicht 
der executor ist. 
Der Satz, dass die Nachlassmobilien mit dem Tode des 
Testators auf den executor übergehen, kann auch so ausgedrückt 
werden, dass man sagt, das probate wirke bereits vom Tode des 
Testators, und nicht erst vom Tage der Ausfertigung. Es ge- 
nügt daher, wenn der executor das probate in demjenigen Pro- 
zessstadium erwirkt hat, in welchem er seinen Titel beweisen 
muss, und kann derselbe — vorbehältlich des beklagtischen Rechts, 
Einstellung des Verfahrens als chikanös zu beantragen — alle 
voraufgehenden Prozesshandlungen vornehmen, ohne probate er- 
wirkt zu haben. Ebenso kann der executor vor Erwirkuug des 
probate einen Konkursantrag stellen oder die Auflösung einer 
Gesellschaft beantragen, falls er nur vor der Eröffnung des Kon-
	        
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