Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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dem Tode des Testators gewährt werden, und liegen zwischen dem 
Tode und dem ersten Antrage auf probate mehr als drei Jahre, 
so ist dem Gericht der Verzögerungsgrund nachzuweisen, 
Das beim englischen Nachlassgericht zwecks Anerkennung 
bzw. Bestellung eines Nachlassrepräsentanten zu betreibende Ver- 
fahren, auf welches nunmehr einzugehen ist, hat, wie die Praxis 
lehrt, für Deutschland ein grosses Interesse; die für die deutschen 
Kreise interessapten Punkte finden sich indessen in den englischen 
Abhandlungen, falls überhaupt erwähnt, jedenfalls so zerstreut und 
versteckt, dass eine Darstellung des Verfahrens nach englischem 
Muster in einer deutschen Zeitschrift nicht am Platze sein dürfte. 
Die für den deutschen Praktiker wichtigen Punkte zeigen sich 
wohl am deutlichsten in der internationalen Praxis; es werden 
daher praktische, internationale Fälle zu untersuchen sein, und 
wird der Verfasser bemüht sein, möglichst verschiedene Fälle vor- 
zuführen. 
I. Vor mehreren Jahren verstarb ein zuletzt in Berlin domizi- 
lirter Rentier, in dessen Nachlasse sich eine Bescheinigung (cer- 
tificate) über 200 Antheile an einer englischen Gesellschaft und 
ausserdem mehrere Dividendenanweisungen vorfanden. Bescheini- 
gung wie Anweisungen lauteten auf den Namen des Verstorbenen, 
und wurden von Seiten der Testamentsvollstrecker einem deutschen 
Banquier zur Umschreibung bzw. Einkassirung behändigt. Die 
englische Gesellschaft lehnte beides einstweilen ab und forderte 
die Vorlegung des probate bzw. der letters of administration, mit 
anderen Worten, die englische Gesellschaft verlangte zunächst die 
Anerkennung bzw. Bestellung eines Nachlassrepräsentanten Seitens 
des englischen Nachlassgerichts. Dieses Begehren war als ge- 
rechtfertigt anzuerkennen, da Gesellschaftsantheile, welche in Eng- 
land umgeschrieben werden müssen, als in England belegene 
Mobilien anzusehen sind. Dieser Satz scheint neuerdings eine 
Reihe englischer Gesellschaften veranlasst zu haben, nach ameri- 
kanischem Muster eine Blancoübertragung auf der Rückseite des
	        
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