Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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letzter Linie sein Verdienst, das Buch nicht nur auf der vorigen Höhe erhalten, 
sondern noch bei weitem nützlicher und werthvoller gestaltet zu haben. 
Greifswald. Ernst Bernheim. 
v. Rohrscheidt, Kurt, Regierungsassessor, „Die Polizeitaxen und ihre 
Stellung in der Reichsgewerbeordnung mit besonderer 
Rücksicht auf Brodtaxen und Gewichtsbäckerei“. Berlin, 
Verlag von Carl Heymann, 1893. 8°. 1278. 
Nach eingehender und sehr interessanter Darstellung des historischen 
Entwicklungsganges der Polizeitaxen und zwar sowohl der Waaren- als Lohn- 
taxen, und ihrer allmählichen Bekämpfung und Einschränkung in Folge des 
zur Herrschaft gelangten Princips der Gewerbefreiheit wird der durch die 
Reichsgewerbeordnung begründete gegenwärtige Rechtszustand mit besonderer 
Berücksichtigung der Verhältnisse des Bäckergewerbes erörtert. 
Der Verf. ist zwar mit 8 72 des citirten Gesetzes, welches die Un- 
zulässigkeit der Taxen als Regel festsetzt, einverstanden, findet aber doch, 
dass der Staat selbst in Zeiten weitester Gewerbefreiheit in gewissen Rich- 
tungen Taxen nicht ganz entbehren könne. Seine Abänderungsvorschläge zu 
Titel V der Reichsgewerbeordnung lassen sich in Kürze so zusammenfassen, 
Die Bestimmungen über die Selbsttaxen der Bäcker sind praktisch ganz 
unverwendbar; dagegen ist die Einführung der Gewichtsbäckerei anzustreben, 
— Die unwichtigeren Selbsttaxen der Gastwirthe haben einen gewissen Werth 
nur für Badeorte und Städte mit grossem Fremdenverkehr; sie könnten am 
ehesten entbehrt werden. — Dagegen sind die Taxen für die Strassengewerbe 
nicht zu entbehren und ist die Betheiligung der Gemeindebehörde an der 
Festsetzung der Preise angemessen. Zugleich soll eine Oberinstanz ge- 
schaffen werden, die bei Streitigkeiten der beiden an der Tariffestsetzung 
betheiligten Organe den Ausschlag zu geben hat. — Ebenso sind auch Preis- 
sätze für die Bezirksfeger und die im $ 36 R.-G.-O. aufgeführten Personen 
(Auktionatoren, Feldmesser, Wäger u. s. w.) wünschenswerih. — Die Be- 
stimmungen des $ 80 desselben Gesetzes, betrefis Apotheker und Aerzte, 
sollen auch noch auf die Bezirkshebammen ausgedehnt werden. 
Die wohldurchdachten, von jeder Uebertreibung sich fernhaltenden Aus- 
führungen des Verf. verdienen, namentlich vom Standpunkte der Socialpolitik, 
in ernsteste Erwägung gezogen zu werden. 
Wien. C. Seefeld. 
Deutsche Staatsgrundgesetzeindiplomatischgenauem Abdrucke. 
Zu amtlichem und zu akademischem Gebrauche. Herausgegeben von KARL 
Binpine. Heft I—-VII (ausschliesslich des Heftes V, das erst demnächst 
erscheint). Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann, 1892—1894. 
Im Interesse der so höchst wünschenswerthen allgemeineren Kenntniss 
unseres öffentlichen Rechtes konnte nicht leicht eine werthvollere Gabe ge-
	        
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