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wendung der kriminalistischen Begriffe Thäter, Theilnehmer, Be-
günstiger und Hehler auf Betheiligung bei dem Disziplinar-
vergehen würde, wie leicht ersichtlich, schon deshalb zu Widersinn
führen, weil dadurch mittelst des Prozessgesetzes Personen, die
keiner materiellen Disziplinargewalt unterstehen, der formellen
Disziplinargewalt unterordnet würden’, Hat aber ein Gewerbe-
gerichtsmitglied mehrere Amtspflichtverletzungen begangen, so
kann hier eine entsprechende Anwendung der mehrberegten Para-
graphen in Frage kommen.
Zuständig kann, wie wir sahen, stets nur entweder die land-
gerichtliche oder die detachirte Strafkammer sein, im gleichen
Zeitpunkte immer nur eine derselben, denn das Gewerbegerichts-
gesetz unterscheidet nicht zwischen den Pflichtverletzungen wie das
Gerichtsverfassungsgesetz zwischen den Strafthaten. Danach ist
der Fall des 8 2 der Str.-Pr.-O. unmöglich.
Dagegen wäre der Fall des $ 4 der Str.-Pr.-O. derart denkbar,
dass bei der landgerichtlichen Strafkammer das Entsetzungs-
verfahren etwa bis zum Eröffnungsbeschluss gediehen wäre, dann
eine Justizverwaltungsverordnung nach $ 78 des G.-V.-G. erfolgte,
und nunmehr das Gewerbegerichtsmitglied eine neue Pflicht-
verletzung sich zu Schulden kommen liesse !!,
Man möchte geneigt sein, die Möglichkeit eines zwiespältigen
Entsetzungsverfahrens zu leugnen. Allein es ist zu bedenken, dass
nicht die Entsetzung schlechthin, sondern die Entsetzung wegen
einer bestimmten Pflichtverletzung den Gegenstand unseres Ver-
10 Wohl aber kann $ 236 der Str.-Pr.-O. Anwendung finden. Ebenso
Haas, Anm. 17. Abe. 1.
11 Denkbar ist dies, denn das Gewerbegerichtsgesetz hat leider eine
Suspension des Gowerbegerichtsmitgliedes bis zur Beendigung des Ent-
setzungsverfahrens nicht vorgesehen. Betrefis der Beisitzer kann allerdings
gemäss $ 22, Abs. 8 des Gesetzes durch Ortsstatut angeordnet werden, dass
für die Dauer des Entsetzungsverfahrens die betroffenen Beisitzer nicht
zuzuziehen sind (Haas, Anm. 4 Abs. 2 zu $ 22), hinsichtlich des Vorsitzenden
und seines Stellvertreters besteht aber nicht einmal eine solche Möglichkeit.