Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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lassen. Es kam nicht nur darauf an, eine an sich nutzenbringende 
Einrichtung zu schaffen, sondern sie nun auch auf dem einfach- 
sten Wege den Betheiligten zugänglich zu machen. Bei der ge- 
schäftlichen und rechtlichen Ungewandtheit eines grossen Theils 
der Versicherten lag die Besorgniss nahe, es könne durch un- 
richtige, unvollständige, unzweckmässige oder verspätete Geltend- 
machung von Ansprüchen ein materieller Nachtheil entstehen, der 
nicht der gesetzgeberischen Absicht entspräche. Wer durch seinen 
Beruf mit dem Arbeiterstande in regelmässige Berührung kommt, 
weiss hinlänglich, dass für denselben die Schwierigkeiten der Rechts- 
wahrnehmung an sich nicht klein sind. Bei Rentensachen treten 
verschiedene Umstände hinzu und steigern die. Gefahr der Ein- 
busse: die Gebrechlichen und Alten, die Verunglückten und deren 
Hinterbliebene sind theils aus Mangel an Geld, theils in Rück- 
sicht auf ihren körperlichen Zustand oft nicht im Stande, alle die 
Wege zu machen, durch deren Beschreitung das Ziel am sicher- 
sten erreicht würde. Die Zahl der Rechtsanwälte, welche sich 
eingehend mit Rentenstreitigkeiten befassen, ist gering. Ob die 
Gründe zutreffen, welche FuLp („Die Gebühren der Rechts- 
anwälte im schiedsgerichtlichen Verfahren“ in Bd. III, S. 64 ff. 
der „Invaliditäts- und Altersversicherung“; vgl. auch S. 2 daselbst 
und HoNnI@GMAnN in der „Arbeiterversorgung“ 1889, S. 109) dafür 
angiebt, mag dahingestellt bleiben. Gelegentlich fallen die Be- 
theiligten wohl gar einem Winkelkonsulenten in die Hände, dessen 
Eingreifen erst recht nicht geeignet ist, dem verworrenen Garn 
eines zweifelhaften Thatbestandes zu befriedigender Lösung zu ver- 
helfen. 
Und daneben vergesse man nicht, dass die Versicherungs- 
gesetzgebung und deren Organe häufig in Folge einer gewissen- 
losen, durch Wort und Schrift betriebenen Verhetzung mit einem 
Misstrauen zu rechnen haben, das die klare, erschöpfende Fest- 
stellung des Sachverhalts nur zu leicht stört. Wohl wird von 
Behörden und Privaten kräftig solchen Hindernissen entgegen-
	        
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