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‚Die Ausschliessung vom Gewerbebetriebe in Folge
strafgerichtlicher Verurtheilung‘.
Eine Untersuchung aus dem österreichischen
Gewerberechte.
Von
Dr. Aroıs HEILINGER, Dozenten für Österreichische Gewerbe-
gesetzkunde am k.k. technologischen Gewerbemuseum in Wien.
I.
Stand der österreichischen Gesetzgebung bis zur Wirksamkeit
der ‚österreichischen Strafgesetznovelloe vom 21. Nov. 1867,
R.-G.-Bl. 131.
Vor dem Inslebentreten der Gewerbeordnung vom 27. Dez.
1859, R.-G.-Bl. 227 war der Stand der österreichischen Gesetz-
gebung in Ansehung der Ausschliessung vom Gewerbsbetriebe
zu Folge strafgerichtlicher Verurtheilung der folgende:
In Gemässheit der Hofdekrete vom 3. Mai 1784 und vom
10. Sept. 1811 gehörte die „Sittlichkeit“ zu den Bedingungen
der Zulassung zum selbstständigen Gewerbebetriebe. Ueber das
Vorhandensein derselben hatte im Falle einer vorliegenden straf-
... t Die vorliegende Abhandlung fand ihre Veranlassung in einem Artikel
der von Prazak, STUPECKY und TRakaL redigirten Prager juristischen Zeit-
schrift „Prävnik“ 1894, S. 477, wo der Verfasser zur Stellungnahme hinsicht-
lich obigen Themas aufgefordert wurde.