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wir wünschten, dass alle Gegner dieser Genossenschaften diesen Abschnitt
lesen möchten, denn die Darstellung dieser Genossenschaftsart ist eine streng
objektive und der Verfasser erkennt sehr richtig die wirthschaftliche Be-
rechtigung der Konsumvereine, wie er schlagend die Angriffe der Gegner
widerlegt.
Der letzte Abschnitt „Das Genossenschaftswesen und die Innungen;
das letzte Ziel alles genossenschaftlichen Wirkens“, ist der wichtigste, er ist
kurz, aber inhaltsschwer. Es kann nicht im Rahmen dieser Besprechung
liegen, diesen Abschnitt zu kritisiren, die Kritik möchte umfangreicher als
der Abschnitt werden. Der Verfasser findet in den Innungen die Feinde der
Genossenschaften und doch gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben der
Innungen, den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb der Mitglieder zu pflegen;
die Innungen waren zwar vor Jahren Gegner der Genossenschaften — heute
sind sie es nicht mehr. Freilich, das ist richtig, dass die grosse Masse der
Handwerker den Genossenschaften gegenüber in vollständiger Gleichgiltigkeit
verharrt, denn sie erwartet vom Staste Sicherung ihrer Existenz ohne ihr
Zuthun. Und im Uebrigen erschweren Neid und Missgunst das Entstehen
der Handwerkergenossenschaften, es fehlt im Handwerkerstande eben der ge-
nossenschaftliche Geist.
Eine Angabe dieses Abschnittes über die Kreditgenossenschaften kann
nicht unwidersprochen bleiben; der Verfasser behauptet, dass die Vorschuss-
vereine für Bildungszwecke keinen Pfennig ausgeben, aus dem grossen Jahres-
bericht des Anwaltes des Allgemeinen Verbandes hätte der Verfasser sich
überzeugen können, dass von 1038 berichtenden Vorschussvereinen im Jahre
1893 68556 Mark für Bildungszwecke aufgewendet wurden.
Crüger.